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1 (1758) Die Lehre von Erhaltung und Vermehrung des Vermögens des Staats, und mithin die Staatskunst, die Policey- und Commercien-Wissenschaft nebst der Haushaltungskunst / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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516
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c) von denKuͤchen⸗ undandern Gaͤrten.

5) von derMuͤhlennah-rung nach ihrenverſchiedenenArten.

516 Von der Wirthſchaft

§. 497.

Die Kuͤchengaͤrten ſind zu der eignen Nothdurfteiner Stadt ſo unentbehrlich, daß man allerdingsdarauf denken muß, den Anbau derſelben zu befoͤr-dern; und es giebt Staͤdte, die die ganze umliegendeLandſchaft auf 6, 8 und mehr Meilen damit verſor-gen, und mithin einen guten Theil ihrer Nahrungdaraus ziehen. Um gute und wohlſchmeckende Kuͤ-chengewaͤchſe zu erzeugen, ſo koͤmmt es zwar ſehrviel auf ein gutes Erdreich an; allein das meiſteberuhet doch auf einem tuͤchtigen Saamen, und dieGelegenheit das Waſſer zu Begießung derſelben inder Naͤhe zu haben; denn das Erdreich iſt an denwenigſten Orten ſo ſchlecht beſchaffen, daß es nichtwenigſtens durch Verbeſſerung und Miſtung zu gu-

en Kuͤchengewaͤchſen geſchickt gemacht werden koͤnnte.

s giebt auch noch verſchiedene andere Gaͤrten, wor-innen man nuͤtzliche Arten von Pflanzen und Ge-waͤchſen zu erzeugen pfleget. Darunter verdienendie Safran⸗ und Hopfengaͤrten das vornehmſte Au-genmerk. Der Safran koͤmmt von einem Zwiebel-gewaͤchſe, welches jaͤhrlich ein oder zweymal eine ſehrzarte gelbroͤthlichte Blume treibt, die eben der Safraniſt, und womit in Frankreich und Oeſterreich ein be-traͤchtliches auswaͤrtiges Commercium gefuͤhret wird;und der Hopfen kann gleichfalls ſtarken auswaͤrtigenVertrieb ſinden; wie davon Engelland und Boͤhmenzum Beyſpiele dienen.

§. 498.

Endlich gehoͤret noch die Muͤhlennahrung zu dengemiſchten Nahrungsgeſchaͤfften, die gleichfalls voreine Stadt unentbehrlich ſind, indem ſie vielen an-dern Gewerben zu einem Huͤlfsmittel dienen. Mankann aber die Muͤhlen nach ihrem Endzwecke in garverſchiedene Arten eintheilen, indem man Getreide-

Oehl-