520 Von der Wirthſchaft
den ſollen, die Erſparung an dem Preiße des Ein-kaufes oͤfters uͤberſteigen; und wenn ſolche Vorraͤthedem Geſinde untergeben werden, wie es faſt nicht zuvermeiden iſt, wenn man ihnen nicht taͤglich zu ſei-ner großen Laſt alles abmeſſen und abwiegen will, ſowird weit mehr aufgehen, als beym einzeln Einkaufegeſchehen waͤre. Ueberdieß kann man bey ſolchenVorraͤthen nie einen ſo genauen Ueberſchlag ſeinerWirthſchaft machen, als zu einer ordentlichen Haus-haltung erfordert wird; und viele Hauswirthe ſindſelbſt geneigt, mehr aufgehen zu laſſen, wenn derVorrath einmal vorhanden iſt. Diejenigen Dinge,worinnen ſich noch am rathſamſten Vorraͤthe anſchaf-fen laſſen, ſind geraͤuchertes und gepoͤkeltes Fleiſch,Weine und Heu und Haber, indem man ſich dabey,wenn ſie zu rechter Zeit angeſchaffet werden, aller-dings einen Vortheil ſtiften kann; jedoch wenn derHauswirth oder die Wirthin ſolche Dinge nicht ſelbſtunter ihrem Beſchluſſe haben; ſo iſtes ſchlechterdingsnoͤthig, doß der woͤchentliche Aufwand beſtimmt, undder daruͤber verordnete Bediente angehalten werde,einen jeden außerordentlichen Aufwand zur eignenAufzeichnung des Hauswirthes anzuzeigen, welcheMuͤhe man ſich nicht verdrießen laſſen muß.
§. 502.
Die groͤßte Muͤhe und Schwierigkeit bey derſindes in Stad⸗ Wirthſchaft in den Staͤdten macht die Unterhaltungten. des Geſindes; und da daſſelbe in den Staͤdten weitmehr als auf dem Lande zum Betrug und Bevorthei-
lung ihres Herrn geneigt und abgerichtet iſt; ſo er-
fordert es die groͤßte Aufmerkſamkeit eines vernuͤnf-
tigen Hauswirthes, wenn man das Seinige erhalten,
oder nicht gar zu Grunde gehen will. Zwar ſollte
hier die Policey den Hauswirthen zu Huͤlfe kommen;
allein, die Regierungen bekuͤmmern ſich um dieſe wich-
tige