der Landwirthſchaft. 543
geſchaͤfften zu Erwerbung des Vermoͤgens ſehr vielbeytraͤgt. Dahero findet alles dasjenige allhier ſeinegute Anwendung, was wir in den allgemeinen Haus-
haltungsregeln von geſchickter Verbindung der Mittelvorgetragen haben(§. 440⸗443.). Es muͤſſen aberdie Wirchſchaftsgeſchaͤffte ſolchergeſtalt eingerichtet,und mit einander verbunden werden, als es die Naturund Beſchaffenheit einer jeden Sache und Arbeit,darzu der Hauswirth eine genugſame Erkenntniß be-ſitzen muß, erfordert; und ein Geſchaͤffte muß immerdem andern zur Unterſtuͤtzung und Befoͤrderung die-nen. Vornehmlich aber koͤmmt es bey den meiſtenWirthſchaftsarbeiten auf den rechten Gebrauch an,den man von der Witterung macht. Mithin mußder Landwirth von der Witterung und der Zeit beſtaͤn-dig den Grund ſeiner Anordnungen hernehmen, unddie nothwendigen und dringenden Arbeiten zu beur-theilen, und von denjenigen, ſo ſich aufſchieben laf-ſen, zu unterſcheiden wiſſen, die alsdenn vorzuneh-men ſind, wenn die Witterung den dringenden Ar-beiten nicht guͤnſtig iſt.
§. 522.
Gleichwie die geſchickte Verbindung der Mittel zu-gleich die Ordnung in ſich ſchließt(§. 442.); ſo erfor-dert auch eine geſchickte Verbindung der Wirthſchafts-geſchaͤffte, daß dabey allenthalben eine vortrefflicheOrdnung herrſchet. Die Ordnung iſt in der That dieSeele der Landwirthſchaft, die, wenn ſie einmal ein-gefuͤhret iſt, und daruͤber gehalten wird, alle Muͤhe undArbeit ungemein erleichtert. Es muß aber vermoͤgedieſer Ordnung nicht allein die Zeit der Arbeit, desEſſens, der Fuͤtterung vor das Vieh, ſowohl als dieArbeit ſelbſt, die ein jeder zu verrichten hat, benebſt derArt und Weiſe derſelben, beſtimmt, und einem jedenbekannt ſeyn; ſondern ein jedes Geſchirre und Geraͤ-
the
Von der Ord-nung in der
vandwuüthſchaft.