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1 (1758) Die Lehre von Erhaltung und Vermehrung des Vermögens des Staats, und mithin die Staatskunst, die Policey- und Commercien-Wissenschaft nebst der Haushaltungskunst / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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553
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der Landwirtschaft. ?zz

soll sich nun zuförderst ein Landwirth in solche Ver. habende Vorrck«fassung zu setzen suchen, haß ermitVerkaufung seinerFrüchte nicht eilen darf. Denn in der That ist das ^die allerschlechteste Wirthschaft, wenn man durch denGeldmangel genöthiget wird, die Früchte nicht alleinmit großer Unordnung der Geschaffte und Arbeitenausdrefchen, und zum Verkaufe verfahren zu lassen,sondern sie auch öfters um einen schlechten Preist los.zuschlagen; da man zu seiner Zeit ungleich mehrdavor hätte einnehmen können. Es soll aber einguter Landwirth in allen zur Wirthschaft erforderli-chen Dingen aufein völlig Jahr Vorrath haben, eheer an den geringsten Verkauf denkt; ja, es wärerathfam, die sämmtlichen Getreidefrüchte von einemganzen Jahre allemal als Vorrath aufzubewahren,weil man sich aufMiswachs und andere Unglücks,fälle, welche die Feldfrüchte verderben, beständig ge.faßt halten muß; da es denn sehr übel mit einemLandwirthe aussieht, wenn er feine Nothwendigkei-ten selbst vor großes Geld einkaufen muß: zu ge-schweige«, daß ein solcher Vorrath bey dem hohenPreiste der Früchte, die solche Unglücksfälle alsdennverursachen, seinem Besitzer auch in dem Verkaufegroßen Vortheil zuwege bringt. Es lassen sich aberdie Früchte eines Jahres, wenn man auf die Rein-lichkeit der Fruchtböden, auf die Umstechung derGetreidehaufen und andere Mittel wider die Fäul-niß und den Kornwurm bedacht ist, ohne die geringsteMühe so lange aufbewahren, bis man das Getreidedes neuen Jahres auszudreschen und aufzuschüttenanfangen läßt; da denn das alte zum Verkauf ver-fahren werden kann. Nur alsdenn könnte man ei-nen entbehrlichen Theil des diestjährigen Getreideslosschlagen, wenn der Preist desselben sehr hoch ist,und dennoch die Früchte im Felde eine gute Hoffnungvon sich geben.

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