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Von dem Forstregaf.
wirthschaftlichen Gebrauche enthalten seyn müssen,die auch von den Unterthanen in ihren eigenen Wal-dungen und Gehölzen genau zu befolgen sind ; wi»drigenfalls sie vor den Ober-Forsigerichten zur Ver-antwortung und Strafe gezogen werden. In diefenForst- und Wald Ordnungen muß besonders wegenVerbrennung der Heide, und anderer bssorglichenFeuerschäden, genügsame und ernstliche Vorsehunggeschehen ; wie denn darinnen die Hegung der jun-gen Loden, oder des jungen Bufchholzes, in den er-sten sechs Jahren nach der Hauung, die Tage, inwelchen das Holzlesen erlaubet seyn soll, die Beschaf-fenheit der zu fallenden Stamme, die Zeit **) desHolzschlages zu bestimmen, und andere znr Erhaltungder Wälder dienlicheMaaßregel» festzusetzen sind.
ch I» der That verdienet das Holz eine recht ernst-liche Aufmerksamkeit der Regenten. Es ist offen-bar, daß es von Tage zu Tage mehr abnimmt;und der Preis, zu dem es gestiegen ist, und nochimmer mehr steigt, ist ganz ansei ordentlich, hoch.Wenn man dessen Preist vor hundert Jahren er-wäget; so ist derselbe, wenn man auch auf dendamaligen Werth des Silbers Betracht nimmt»sechs und mehr mal höher gestiegen. Als vor un-gefähr hundert Jahren das Haus Anhalt sich indie itzigen vier fürstlichen Linien vertheilete; sowurden dem Hause Bernburg alle Waldungen, diees um Harzgerode und dasigcr Gegenden besitzt»für sechs raufend Tbaler Einkünfte zugeschlagen;und mehr trugen sie auch damals nicht. Jtzo über-werfen eben diese Waldungen, ein Jahr in daSandere gerechnet, siebenzig tausend Thaler Neve-nüen, niid eher mehr als weniger ab. Wennman den Preist des GctraidcS nnd anderer Dinge»und den innerlichen Gehalt des Geldes in dama-ligen Zeiten erwäget, und gegen unsern itzigenPreiß uns Ausmünzmlg der Geldstrtcn berechnet;so findet man, daß der Preiß derselben um ein ge-ringes gestiegen ist, das noch nicht den vierten Theil