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2 (1758) Die Lehre von dem vernünftigen Gebrauche des Vermögens des Staats, und mithin die eigentliche Cameral- oder Finanz-Wissenschaft in sich begreift / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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215
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Von dem Forstregal. 215

Wenn nun dafür einAnwcisegeld an die Forsibedien-tcn hergebracht ist; so maltet gar kein Zweifel vor,daß nicht solches Amveisegeld, wenn alleAccidentiender Forstbedienten eingezogen werden, auch an die lan-desherrliche Casse bezahletwerden muß. An einigenOrten in Deutschland ist auch der Zehende von allemHolze eingeführet, das die Unterthanen aus ihren inden fürstlichen Forsten gelegenen Hölzern schlagen las-sen; und in Frankreich fallt zuweilen der dritte Theildavon dem Könige zu. Ja in Oesterreich hak öfterseinBauer einen großen District von Waldung zu fei-nern Gebrauche und Viehweide, welches ein Alm ge.nennet wird; und der Bauer sieht solchen als fein Ei-gemhum an. Allein der Forstherr will ihm nur dasHolzschlagen zu seineinGebrauche gestatten,zum Ver-kaufe aber ganz und gar nicht zugestehen.

H Der Gebrauch der Unterthanen Hölzer zu den Jag-den, versteht sich ohne Zweifel auf keine andere 'Art,als daß solches ohne großen Schaden und nicht mitgänzlichem Ruin der Hölzer geschehen muß. Es isteine sehr schädliche Art der Jagden, wenn man dasW ld mit großen Feuern zusammentreibt, und eswird dabey auf eine höchst unnütze Art sehr vielHolz verderbt. Es sind mir Vorfälle in Oesterreichbekannt, daß einem einzigen Rittergute, das ctwanstarke Waldungen in der landesherrlichen Wild-bahn besessen hat, zuweilen für zchen, fnnfzebcnvnd mehr tausend Thaler Schaden an Holze dendergleichen verderblichen Jagden geschehen ist. DieUnterthanen, die das Unglück haben, daß ihreGrundstücken in der Wildbahn liegen, sind also ge-wiß sehr übel daran. Wenn ihnen daö Wild nochso viel Schaden thut, so dürfen sie nicht einmalwünschen, daß eine große Jagd geschieht, und dasWild vcrminoert wird. Denn alsdann leiden siean ihren Waldungen eben so viel und noch mehrSchaden. Man kann unmöglich glauben, daßweise und erleuchtete Regenten einen solchen, denUnterthanen höchst nachtheiligen Wildsiand halten,und sich so verderblicher Arte» der Jagden l-ediencnO 4 würden.