Von dem Forstregal. 227
richtigste und deutlichste vorgestellet seyn; wie dennauch die Eintheilung des Forstes in seine zeitheriqenHolzschlage, sowohl als die Güte des Bodens, die Be.schaffenheik und Arten des Holzes gleichfalls darinnenbemerket seyn müssen. Das, was solche Charten undRisse allgemein vorstellen, muß sodann in den Forst.
Grund- und Lager-Büchern ausführlich abgehandeltund beschrieben werden; und hierdurch wird d>e Cam-mer in den Stand gesehet, alle zu treffende AnstaltenunD Maaßregeln mitgenugsamerEinficht,Gründlich,keilt und Ueberlegung einrichten zu können.
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Das wichtigste Augenmerk des Cammer-Collegii »)OaßdieWal«Mu ß darinnen bestehen, daß dieWäldergeschonet, er- tem^Stande er-hol ten und beständig verbessert werden. Hierzu die- halten werden,nen nicht allein die oben erwähnten Forst. Policey.
Ordnungen, die auch in den fürstlichen Wäldern aufdas genaueste beobachtetwerden müssen; sondern auchvornehmlichdieVorsorge, den Anbau und dasWachs.thum des Holzes immer mehr zu befördern. Es müs-sen dannenhero alle Blößen und leere Flecken *) inden Wäldern von neuem mit Holze angebauet werden.
DreseS geschieht entweder durch Hegung desAnstugeS,oder sicherer und geschwinder durch Umackerung undDüngung solcher Blößen, und darauf folgende Be-säung mit Holzsamen, oder Einlegung der Holzwur-zeln und jungen Reißer. Insonderheit muß manbedacht seyn, solches Holz anzulegen und bauen zu las-sen, welches gutes Nutzholz abgi'ebt, daher» die darzudienlichen Reißer und angehenden Bäume von Zeitzu Zeit ausgeschneidelt, und zu ihrem Endzwecke ge-wartet und erzogen werden müssen. Besonders aberkömmt der gute Zustand der Wälder aufden Wirth,schaftlichen und nachhaltigen Gebrauch derselben an;und ein vernünftiges Cammer-Collegium muß diesel.
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