228 iBuch, 2.Abth. 2.Abschn. 4.Hauptst.
ben als einen Schah des Landes und des Fürsten anst.hen, welcher nicht eher stark angegriffen werden muß,bis es eine große Noth unumgänglich erfordert; daman denn auch in der That aus Wäldern, die in ei-nem guten Zustande sind, eben sowohl auf einmal einwichtiges Capital erheben kann, als wenn solches imSchatze gelegen hatte; da eö vielleicht bey vielen Ge-legenheiten ohne große Nothwendigkeit seinen Ganggefunden haben würde.
l ) Ich habe nicht selten solche Blößen und leere Fleckenin den Waldungen von ganzen Stunden groß ange-troffen, worauf nur noch ungefähr zwanzig bis dreys-sig einzelne Baume gestanden haben. Auf meineNachfrage hat man mich versichert, es sey ehedemWaldung gewesen, sey aber nach und nach durch daSVieh vertrieben worden, und ausgegangen. Das istin der That gar keine guteCamcral-Wirthschaft, zu-mal in unsern Zeiten, wo wir alle mögliche Aufmerk-samkeit auf den Holzanbau recht sehr nöthig haben.Allein, so geht es, wenn man die Kosten scheuer, undnur von Einnehmen, nichts aber von Ausgeben hö-ren will; da es doch eine jede besondere Ärr der Ca-meral-Wirthschafr schlechterdings erfordert, daß jähr-lich eine gewisse Summe zu Verbesserungsanstaltenausgeworfen wird.
§. 172 .
Jahre Gleichwie aber diese Absichten erreichet, und den-eine Forst- Be- noch wichtige Einkünfte aus den landesherrliche Wäl-vcraustaltcn^ dern jährlich gezogen werden können, wenn man dabeyklüglich und wirthschaftlich zu Werke geht; so ist esnöthig, daß zu dem Ende alle Jahre eine Forstbei ath-schlagung in einem jeden fürstlichen Forste gehaltenwird, welche den Grund und das Hauptwerk allerVerwaltungsgeschäffte bey den Waldungen auSma.chet. Diese Forstberathschlagung wird von dem Ober-forstmeister und einigen darzu deputircen Cammer-rathen, die sich zu dem Ende in jeden Forst verfügen,
mir