Von dem Bergwerks- u. Salz-Regal. 249
in dem jande sind, noch Maaßgebung des gemein.schaftlichenBeften einzurichten und anzuordnen. Al-lein, das ist alsdann eine bloße Policeyanstalt, die mitdem Bergregal keineSivegeS zu vermengen ist. Ei-gentlich kann man nicht einmal den Marmor zudemBergwerksregal rechnen, weil derselbe, wo er einmalanzutreffen ist, den ganzen Grund ausmachet, undmithin von demselben nichtgesagetwerden kann, daßer unter derErde verborgen ist. Besonders mnß die-ses stattfinden, wenn has Bergregal in eingeschränk-tem Verstände genommen werden muß, z. E. wennein Reichsstand dieses Regal in eines andern Territo-rio, vermöge alter Beleihungen, oder des Herkom-mens,auszuüben hat; und es kann alsdann schwerlichetwas anders darzu gerechnet werden, als worauf einordentlicher Bergbau geführet werden muß, welchesman vonMarmorbrüchen nicht sagen kann, die vonandern Steinbrüchen in nichts unterschieden sind. Ei-ne gleiche Beschaffenheit hat es mit den Farbenerden,wenn sie nicht in ordentlichen Gangen streichen. Sol-chemnach gehören zu dem Bergwerksregal hauptsäch-lich alleErzte derMetalleundHalbmetalle, wieauchaste andere Mineralien und Fossilien, die in Gängenund Flöhen streichen, oder worauf ein ordentlicherBergbau geführet werden muß.
§. 187.
Man kann aber die Mineralien, die eigentlich zudem Bergregal gehören, in dreyHauptclaffen einthei.len; in die Metalle, in die Halbmetalle, und in dieMinern der Salze und des brennlichen Wesens,Gleichwie aber die Metalle gar selten in ihrer natür-lichen Gestalt in dem Schooße der Erde gefunden wer-den, sondern mit verschiedenen fremden Sachen so in-nigst vereiniget sind, daß sie die Metallheit, oder diewesentlichen Kennzeichen der Metalle, nicht an sich ha-
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Einthci'lungde!Mineralien,und>vast?rite,.8lüf-te,Gänge u.M-kc sind, desglei-chen von ver-schiedenen Artender Gänge.