»62 ! Buch, 2. Abth. 2. Abschn. 6. Hauptst.
zutreiben und unterhalten zu lassen, oder jemand be-sonders damit zu beleihen. Wenn nun der Landes-herr sich dieses Rechtes wirklich bedienet, und zu Be-förderung des Bergbaues die Erb- undHaupt-Stol-len selbst führen läßt: so hat er dafür nicht allein dasso genannte Stollen-Neuntel, oder einen andern be-stimmten Antheil; sondern er kann auch auf den ge-mutheten und ungemutheten Gangen die der Erb-stollen berühret, auf eine gewisse Höhe und Weitedas Erzt aushauen lassen. In einigen Landen, be-sonders in Sachsen, ist auch eine eigene Schmelz-Administration eingeführet, und die Anstalt getrof-fen, daß alleGcwerken ihre gewonnenen Erzte nachgemachten Proben und Gegenproben, in die könig-lichen Schmelzhütten liefern müssen, woselbst sie den,durch die Proben ausfündig gemachten Gehalt, nachAbzug der Schmelzungskosten, vergütet bekommen.Diese Anstalt befördert nichtallein denBergbau unge-mein, indem derselbe mitvielwenigernKostengeführekwerden kann, da die Gewerkschaften keine Schmelz-hütten zu erbauen, und andere dazu erforderliche kost-bare Anstalten zu machen nöthig haben; sondern siegereichet auch zu einiger Vermehrung der Bergwerks-Einkünfte, weil das Schmelzen der Erzte in solcherMenge, und bey guten Anstalten viel wirkhschaftlicherund mit mehrerer Ersparung geschehen kann, als denGewerkschaften dafü r abgezogen wird; wie denn durcheine gute und wohl überlegete Zusammensetzung derErzte im Schmelzen, in der That ein mehrerer Gehaktheraus kömmt, als die vorhergehenden einzeln Probengezeiget haben.Iedoch,wenn der Bergbau in der Thatbefördertwerden soll: so muß auch denGewerkschaften,die es verlangen,erlaubet werden, eigene Schmclzhüt-ten anzulegen; zumal, wenn es Leute sind, welche selbstdie Sache verstehen, die wichtigeWerke unternehmen,zmd die sich mithin einen Porthejl dadurch zuwege