268 i Buch, 2. Abth. 2. Abschn. 6. Hauptst.
in vielen tön- in einigen Landern, besonders in Welschland, be.bem fleböcendie trachtet man es gar als ein für sich selbst bestehendes^mfttyöBerg- Regal, worzuman aber schwerlich guteGründe wirdbaue. ouSfündig machen können *). Eigentlich ist es nichts
als ein bloßes Stück des Bergwerksregalö; wie esdenn auch in verschiedenen Landern Deutschlands nachden Bcrgordnungen erlaubet ist, Satzgruben und- Brunnen gleich andern Mineralien bey den Bergge-richten zu muthen und zu bauen; und diese zweyerleyArten der Satzwerke, nämlich da man entweder dasSalz als Steinsalz in den Gebirgen grabt, oder ausden aus der Erden hervorquellenden Salzbrunnensiedet, gehören auch in der That unter diejenigen mi.neralischen Dinge, die unter das Bergwerköregal zurechnen sind. Nur die dritte Art der Satzwerke, inwelchen das Salz aus demMeerwasser zubereitet wird,gehören unter die Wasserregalien; wannenhero wirauch derselben in dem Hauprstücke von den Wasser,regalien kürzlich gedacht haben, indem diese Art inDeutschland nicht gebrauchet wird. Allein, da dochin den meisten Staaten von Deutschland die Salz-werke nicht zum freuen Bergbaue erkläret, sondernden Regenten besonders vorbehalten sind; so habe ichfür nöthig erachtet, besonders davon zu handeln; undin der That verdienen auch die Satzwerke und derenAufsuchung ein besonderes Augenmerk deö Regenten,weil das Salz einmal ein unentbehrliches Stück zurLebensnokhdurftgeworden ist, und mithin dem Staateallerdings viel daran liegen muß, daß die Unterthanendamit versorget werden, und daß, wo möglich, keinGeld dafür außer Landes geht.
2) Dieses vermcynte Regal besteht darinnen, daßder Landesherr sich den Salzverkauf im Landeprivstive zueignet, wenn er auch selbst keine Salz-werke hat, und zu Vermehrung seiner Einkünfteeinen außerordentlich hohen Preiß setzet. DieseBeschaffenheit hat es in Frankreich und allen Ita-lien!-