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sondern wir können solche schöne Anstalten zur Erzeu-gung des Salpeters machen, vaß derselbe daourcheben so wohlfeil erhalten wird. Ich zweifle also, daßbey dieser Erfindung großer Vortheil zu machen seynwird. UebrigenS rechnen auch einige das Potaschen-sieden unter das Salzregal. Allein, da dieses Salzweder mineralischen Ursprunges ist, noch zu den Krie-gsbedürfnissen gebrauchet wird; so laßt es sich schwer-lich unter die Regalien zahlen, sondern eS ist eine ge-meine Nahrungsart, die höchstens, weil guterGewinnstdavon zu ziehen ist, mir etwas starker» Abgaben, alsandere Gewerbe, beleget werden kann.
Siebentes Hauptstück.
Von dem Münzregal.
§. 224.
^ir kommen nunmehr auf das siebente und letzte Grund des> Regal, nämlich das Münzregal (§. i°8.); Iklckung^und in der That kann man dasselbe bloß als eine Folge Aden; m>ecn,chaus demBergwerksregal ansehen, obgleich die darzu Mnzen!^ ^gehörigen Geschaffte und Maaßregeln, und die damitverknüpfte Wohlfahrt des Staats dieses Regal ebenso wichtig machen, als irgend ein anderes Regal seynkann, das an und für sich selbst in dem allgemeinenEigenthume des Staats seinen Grund hat. Es istaber diese Folge aus demBergwerksregal leicht zu er-weisen. Die Güter unter der Erdengehören, vermögedes allgemeinen Eigenthumes des StaatS, zu demBergwerksregal; und obgleich die Regenten gemeinig-lich den Privatpersone erlauben,solche durch den Berg-bau zu gewinnen, so begeben sie sich doch ihres Rech-tes daran nicht ganz und gar; sondern behalten sichden Vorkauf derselben vor, oder die Lieferung gegengewisse von ihnen zu bestimmende Vergütung, bcson-
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