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2 (1758) Die Lehre von dem vernünftigen Gebrauche des Vermögens des Staats, und mithin die eigentliche Cameral- oder Finanz-Wissenschaft in sich begreift / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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286 lBuch, 2.Abth. 2.Abschn. 7.Hauptst.

gen zu machen, sondern auch seine Domainen selbstzum Theil zu Gehölzen anbauen ließe, was würde manvon diesem Fürsten sagen? Unterdessen verfahren die-jenigen Regenten, welche häufig Gelo münzen lassen,ohne Bergwerke zu besitzen, nicht viel anders wie sichvon selbst ergeben wird, wenn man den folgenden §.aufmerksam betrachtet.

§. 210.

Gn Regent Man würde nämlich wider das starke Ausmünzen

sws!n,'mr!!!k geringhaltiger Aumzsorcen nichts zu erinnern haben,schU',1 rerMinz- wenn es einem Regenten und seinen Staaten zu einemDortheil. wahren Bortheile gereichete; denn man wurde he als-dann gar nicht verdenken können, daß sie dtNZ Münz-regal zu ihrem Nutzen zu gebrauchen sucheten, ob siegleich keine Bergwerke in ihren Landen hätten. Al-lein, esistsowcitgefchlet, daßdasAuspragengering-haltiger Münzsorten, einem Lande und dem Regentenselbst zum Vor theile gereichen sollte, daß es vielmehrdem Fürsten, noch mehr aber seinen Unterthanen, zumäußersten Nachtheile auSschlägt. Dieses scheint nunein Paradoxon zu seyn, weil doch gleichwohl ein solch rReichsstand von diesem Ausmünzen Einkünfte zieht;allein, ich hoffe es ganz klar zu beweisen. Zu demEnde muß ich zusörderst den Saß voraus' setzen, daßder Reichthum eines Regenten und seines Landes, bloßnach denjenigen Gütern beurtheilet werden kann, diebey den benachbarten freyen Völkern einen ringe-zweifelten und gleichmäßigen Werth haben. AuSdieser Ursache Hot man Gold und Silber zu dem allge»meinen Werthe aller Arten von Gütern angenommen;und es war ein solcher allgemeiner Werth blos; wegendeö Zusammenhanges und der Correspondenz mit an-dern Völkern nöthig (i Theil, d.126.). Denn wenn eSbloß auf die Gewerbe innerhalb Landes angekommenwäre: so hätte man sich entweder mit dem Tm.'cben

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