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2 (1758) Die Lehre von dem vernünftigen Gebrauche des Vermögens des Staats, und mithin die eigentliche Cameral- oder Finanz-Wissenschaft in sich begreift / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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291
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Von dem Münzregal. 291

Diejenigen Reichöstände, so eben nicht die Absicht ha-ben, eine Revenüe aus dem Münztegal zu machen,mästen, wenn sie keine Bergwerke haben, und mit-hin Gold und Silber bloß durch den Aufkaufund daSEinschmelzen andererMünzen erlangen können, den-noch ohne Schaden ausmünzen, solange andere Mit-«stände eben so verfahren, und kein genügsames Regmtativ, und ganz andere Ordnung in dem Münzweseuvorhanden ist; mithin sehen sie sich gleichsam widerihren Willen genöchiget, ihre Münzen immergering.haltiger ausprägen zu lasten, damit die daraufverwen-betenKosten herauskommen«

Diese Steigung des Gold- und Silber-Preißes, wirdauch bis in Ewigkeit so fort gehen; so lange man beydem Grundsätze bleibt, daß man das Münzrcgal zueiner Quelle der Einkünfte brauchen könne, oder solange man nur die Kosten des Ausmünzens zu deminnerlichen Werthe des Goldes und Silbers schlagt.Denn so bald dieses geschieht, so erhöhet man auchden Preist des Goldes und Silbers, wenn es gegendergleichen Geld weggegeben werden soll, das nichtanf das genaueste seinen wahren innerlichen Werthhat, als worauf man allein steht, nicht aber auf dasGepräge, und den äußerlichen Namen des Geldes;.Folglich sind alle Münzgcsctze und Verbesserungen,alle neue Reichs-Münz-Füße ganz vergeblich;Man wird und kann sie bey diesen Grundsätzen nureine ganz kurze Zeit befolgen. Denn so bald dasGold und Silber mit dem erhdheten Gelde wiedereinerley Preist hat; so muß man geringhaltigerausmünzen, als eS der Münzfuß vorschreibe, wennes mit Vortheile geschehen soll. Wenn man ein-mal die Unordnungen des Münzwcsens aufhörendmachen wollte- so muß man nicht unter den eirclnund zur Sache gar nicht schicklichen Namen vonTbalern- Gulden und dergleichen ausmünzen:sondern man müßte die Münzen bloß nach demGewichte prägen und das Gewichte und die Fei-ne darauf bemerken, Z. r Unze, oder 2 Loth feinSilber, i Loth zwölflöthig Silber rc. DadurchT 2 würden