292 i Buch, 2. Abth. 2. Abfthn. 7. Hauptst.
würden alle Unordnungen und Wucher bey demMüuzweseu und selbst die Bevorrheilung in demWechsel - dleZotio auf einmal wegfalle». Ich habehiervon in den göttingischen Jntelligenzblattern aus-führlich gehandelt.
§. 21z.
Hieran« entste- Aus dieser Steigung des Gold-und Silber Preis-Mde"^n dem sts, entstehen nun zweyerley Umstände, die in demMünzwesen, Münzwesen zu bemerken sind, 1) die Aenderung desrungdesÄünz- Münzfußes, und 2) die Veränderung des Werthesfußcö. des Goldes und Silbers gegen einander selbst. Der
Münzfuß ist das Regulativ oder die Anordnung desLandesherrn, die sich entweder auf die Reichsmünz-gesehe, oder auf dieVerträge mit seinen Nachbarn,und auf denPreiß des Goldes undSilbcrs gründet,wie die auszuprägenden Münzen an Schroth undKorn (§.207.) beschaffen seyn, und vornehmlich wiehoch die feine Mark an Golde und Silber durch dasAusmünzen ausgebracht werden soll; und gleichwieder Preist des Goldes und Silbers beständig steigt;so muß sich auch der Münzfuß beständig verändern.Solchemnach war der Reichsmünzfuß bis 1667,daß die Mark fein Silber zu 9 Rrhl. 7 gl. ausge-präget werden sollte. 'Allein, weil der Silberpreißschon höher gestiegen war: so traten in diesem Jahredie Häuser Sachsen und Brandenburg zusammen,und machten im Kloster Zinna einen besondern Münz-receß, kraft dessen die Mark zu lo Rthl. 12 gl. aus-gepräget werden sollte. Dieses wurde der zinnaischeMünzfuß genennet, und dauerte nur bis 1090, dacheHäuser Sachsen, Brandenburg, Braunschweig Han-nover uudBraunschweig-Wolfenbütkel, in Leipzig ei-nen neuen Münzfuß errichteten, nach welchem die sei-ne Mark zu zwölfThalern auszubringen wäre. Die-ses hieß der Leipziger Fuß; und weil man in demsel-ben bloß auf die groben Sorten Betracht genommen
hatte;