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2 (1758) Die Lehre von dem vernünftigen Gebrauche des Vermögens des Staats, und mithin die eigentliche Cameral- oder Finanz-Wissenschaft in sich begreift / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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Von dem Münzregal. 29z

hatte; so traten gedachte Häuser in eben diesem Jahrenochmals zu Torgau zusammen, und bestimmeten,daß die zwey GroscbemStücken zu irRthl. c-gs. dieGroschen zu 12 Rthl. 12 gl. die kleinere Scheidemünzeaber zu iz Rthl. ausgemünzet werden sollte. DiesenFuß haben verschiedene andereReichöftande angenom-men"), und es ist eine geraume Zeit darnach geprä-get worden. Allein, seit einigen Jahren ist man allent-halben davon abgegangen, und man bringt in hartenSorten fast allenthalben die feine Mark zu vierzehenThalern aus, und in der Scheidemünze, sonderlich inden ißo gar häufig erscheinenden Groschen, wird diefeine Mark zu sechözehen Thalern, und bey einigenHerren noch höher ausgemünzet.

Diese Annchmung versieht sich, daß wirklich dar-nach ausgemünzet worden. Denn an und vor sichselbst ist freylich der leipziger Fuß in dem Reichs-tagsschlnsse von 7Z7, der auch von Kaisers Majestätratificiert worden, als der allgemeine Reichsmünz-fuß beliebet und festgesetzet worden. Allein, die we-nigsten Ncichsstande haben darnach wirklich aus-münzen lasten. und seit 6 bis 8 Jahren ist er fastvon allen Rcichsstanden verlassen worden. Dennda so viel genngbalcige Münzen zmn Vorscheine kom-men; so halten auch diejenigen Ncichsstande mir derAusmüuznng grober Münzsorten ein, die sonst denleipziger Fuß am genauesten beobachtet haben, weilsie befinden, daß die darnach ausgeprägten gutenMünzsorten sogleich cingeschmelzer und in andereMünzsiellen geliefert werden.

§. 214.

Der zweyte Umstand, der aus der Steigung desGold ».Silber-Preißes entsteht, und in dem Münz- Silbers vecün-wesen bemerket werden muß, ist, daß sich der Werth der^ßch ^segendes Goldes und Silbers gegen einander selbst verän-dert. Diese beyden Metalle werden nicht immergleich stark gcsuchet. Bald ist man mehr für das

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