Zl4 I Buch, 2. AbLH. Z. Abschnitt.
§. 2Z0.
Man muß die Man muß ferner als eine Grundregel ansehen,
einaahwt-En daß man die Contribu.tionen und)lbgaben auf solchelinddcrBcLien-Gegenstände zu gründen habe, wobey man die Viel»meidend ^ h"t der Einnahme-Cassen, und mithin die kostbareUnterhaltung vieler Bedienten ersparen könne. DieseRegel ist der gesunden Vernunft und den Grundsä-Hcn der HauühaltunaS-Kunst gemäß, nach welcherman in allen Geschafften die unnöthigen und über»flüßigen Mittel, und die mithin daraus entstehen»den Kosten vermeiden muß; und gewiß hat der Staatdiese Regel am allerersten anzuwenden Ursache *),weil diese unnöthigen Kosten, die doch einmal vonden Unterthanen aufgebracht werden müssen, zumBesten des Staats viel nützlicher verwendet werdenkönnen. Es sind aber die Kosten, die auf derglei»chen Bedienten gehen, gar beträchtlich. Dennwenn einmal die Einnahme-Cassen ohne Noth ver»vielfältigst sind; so werden auch zur Aufsicht und Un»kersuchung der Rechnungen, und den dabey entste-henden unzähligen Geschafften eine Menge obere Be-dienten, ja öfters ganze Collegia erfordert, die beyeiner bessern Einrichtung entbehrlich gewesen wären.Es entsteht auch dabey auf verschiedene andere Artbeträchtlicher Nachtheil für den Staat. Besonderswürden so viel geringere Bedienten, die bey einersolchen Vervielfältigung der Einnahme Cassen ge-halten werden, und die doch alle auf Unkosten desiandeS, und öfters durch Bedrückungen desselben le-ben, dem Staate vielmehr Nutzen geschaffet haben,wenn sie sich aufGewerbe, Manufakturen undCem-mercien beflissen hätten. Man kann also leicht erach.ten, daß ich es nicht als einen Nutzen dieser vielenEinnahme. Cassen, und mithin als einen gültigenEinwurf wider meinen Satz ansehe, daß dadurchviele Menschen ernähret werden. Gerade als wenn