zi6 i Buch, 2 . Abtheil. z. Abschnitt.
sch lechterdings keine Nachsicht gestattet wird. Jedochmuß man hier billig voraussetzen, daß sehr arme Leute,die gar keineGrundfiücken besitzen, auch wenig odergar kine Abgeben zu erlegen haben. Wenn aber dieZeiten derAb^aben auf den Zustand der Unterthaneneingerichtet werden sollen, so versteht mau darunter,daß persönliche und andere Neben-Abgaben aufsolckeZeiten zu bestimmen sind, wenn ein jeder von seinemGewerbe die meisten Einkünfte zieht, oder, wenn dieNutzung der Sache bereits erhoben ist, von welcher dieAbgabe zu entrichten ist. So ist der Ausgang des Iah.res eine sehr bequeme Zeit für den Landmann, da erVon seiner Erndte das, was er verkaufen will, bereitszu Grldegeniachet haben kann; und aufeben diese Artist er, bester, dieBierstcuern nach Verkaufung deöBie-res, als vorher, erlegen zu lasten.
§. 2Z2.
Es Ist schwer, Man muß es allerdings gestehen, daß es gar nichtA^gab^nach leicht ist, solche Wege und Einrichtungen bey dendmm Regel» Eontributionen und Abgaben zu treffen, die den vor-machend ^ hergehenden Grundregeln in allem gemäß sind. Einejede Art der Abgaben, die man nur immer ausfün-dig machen kann, behält allemal etwas unvollkom»meneö an sich, das einer oder der andern von diesenZiegeln zuwider ist. Am allermeisten aber zeigetsich die Schwierigkeit, wenn man eine allgemeineArt der Abgabe erfinden will, die bey allen Unter-thanen ohne Unterschied statt finden soll. Zwar ha-ben Vauban, Schröder und andere einen so genann-ten Königlichen- oder General Zehenden vorgeschla-gen , der alle erforderliche Eigenschaften eines allge-meinen Weges der Abgaben an sich haben soll. Al-lein, man darfdiesenV-u schlag nur nach diesenGrund-regeln untersuchen; so wird man wahrnehmen, daßer keinesweges damit übereinstimmet. Einige haben
auch