Z22 I Buch, 2.Abth. z.Abschn. llHauptst.
den Abgaben der Unterthanen vorhanden. Wenn abereine solche wahre Gleichheit wirklich dargestellet wer.den soll; so muß auch ein gleiches Ackermaaß in demganzeniande eingeführet werden; denn nichts ist ge-meiniglich so sehr verschieden als dieses, und so gar diebenachbarten Dörfer stimmen darinnen öfters nichtüberein, so, daß das eine so und so vielQuadrat Ru-then aufeinen Acker rechnet, das andere aber eineganz andere Anzahl Ruthen dafür angenommen hat.Zu dem Ende muß sich der Regent von allen Ge-nchtsobrigkeiten Berichte einsenden lasten, wie vielRuthenjedesOrteöaufdas daselbst gewöhnlicheAcker-maaß gerechnet werden; da denn dasjenige Maaß,welches am meisten imiande eingeführet«!?, für dasallgemeine Ackermaaßbestimmekwerden muß. Aufdiese Art werden sich die Schwierigkeiten, die beyEinführung eines solchen allgemeinen Maaßes aller-dings entstehen, am besten zu vermeiden seyn. Wennaber auch eine solcheEinrichtung einmalgetroffen ist;so kann auch eine genaue Richtigkeit und gerechteGleichheit in dem Contributionswesen eingeführetwerden, die außerdem bey so verschiedenem Maaßeschwerlich stakt finden kann. Bey dieser Ausmessungder Grundstücken müssen zugleich von eben derselbenCommission die Größe, Lage und Beschaffenheit derHäuser im ganzen fände untersuchet werden, welchesmit der Ausmessung einerley Endzweck hat, wie wirso gleich vernehmen werden; und es ist in vielem Be-trachte nützlich , wenn die Häuser eines jeden Ortesnumeriret und die Numern über der Thüre deutlicheingehauen werden.
Q Bey diesen Numern kann um so weniger Unord-nung in den Stencr-Catastris entstehen, da manöfters nicht weiß, welches Haus in den alten Ca-tasiris gemeyncr ist. Denn da die Numcr in al-len Veränderungen der Besitzer unveränderlichbleibt; so ist es nicht möglich, daß man über ein
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