Z28 I Buch, 2. Abth. z. Abschn. l. Hauptst.
gemeine Theile desGewinnstes gemachet, undjedeigGrundstücke nach seiner Güte und Beschaffenheit eineAnzahl davon zugetheilet. SoistesmitdenSteuer,schocken in Sachsen beschaffen. Zwanzig Groschenzvurden ehedem einSchock genennet,daher es auch nochxi'n altes Schock heißt. So viel Schocke nun auf ei-gen, Grundstücke in Sachsen haften; so vielmal zwan?zig Groschen Gewinnst sind von demselben bestimmet,und in dem Contributionsfuße angenommen lporden,Auf einem guten Acker haften gemeiniglich ein un§>ein halb, zuweilen auch zwey Schock, Man unkef?scheidet diese Steuerschocke in gangbare, moderirte, de?yremente, caduce und Verlorne Schocke, weil von Ztttzu Zeit bey den Grundstücken und in der Nahrungher Städte, viel?, Veränderungen vorzugehen pfle.gen, Jedoch ist man in anhern Staaten in Ein-richtung eines Steussranschlages oder ContributionS-fußes nicht alsemal so genau gegangen, sondern hatpur einen ungefähren Gewinnst nach gewissen Wirth-schafcseinrichtungen zum Grunde geleqet. So hatman z. E. inHoslstein die Pflüge zur Richtschnur ge-nommen, indem man voraus gestehet hat, haß manmit einem Pfluge so und soviclFeldbearbeitenkann,Und daß davon so und so viel Gewinnst fällt, Al-lein, weil der Acker selten in allen Gegenden von einer,sey Güte ist; so ist auf diese Art schwerlich zu einergerechten Gleichheit zu gelangen. Man muß aberden Contributionsfuß, oder die Skeueranschläge, vonZeit zu Zeit übersehen, und verbessern lassen, undwenn durch die alten Anschlage und Einrichtungen diegerechte Gleichheit und Proportion in dem Contnbu-sionöwesten ziemlichermaßen bewirket werden kgnn; soMuß man an keinen neuen Contribukionsfuß denken,zveil eine ganz neue Einrichtung desselben ungewemmühsam ist, Besonders muß man keinen neuenSteueranschlag ohne Ausmessung aller Grundstücken, vor.