Buch 
2 (1758) Die Lehre von dem vernünftigen Gebrauche des Vermögens des Staats, und mithin die eigentliche Cameral- oder Finanz-Wissenschaft in sich begreift / Johann Heinrich Gottlob von Justi
Entstehung
Seite
336
JPEG-Download
 

zz6 l Buch, 2 . Abth. z. Abschn. i: Hauptst«

den Capitalien Interesse zu gewarten. Die Steuerncasse leidet also auf gedoppelte Art Schaden. Manmuß es auch als eine große Cameral-Gruudregel an.sehen, daß man alles dasjenige sorgfältig zu vermeidenhat, was zur Verminderung der Einkünfte Anlaßge.ben kann. Folglich muß ein Regent die Verdiensteeher auf alle andere Art, als durch Ertheilung derSteuerfreyheit, belohnen«

§. 247.

Die Mrpfle- I» vielen Landern ist es gewöhnlich, daß die Reu-rc» muß zu dm terey von dem platten Lande verpfleget wird. DasEteuernMch- ist nun in der That nichts anders, als eine Art derne wer cn. CdntributioN von den unbewegliche Gütern; wie dennauch die EiNtheilung derVerpflegung Nach denGrund-stücken, Und zwar nach Mäaßgebung des CoNtribu-tionsfußes- eingerichtet zu werden pfleget; z« E« inSachsen wird von 24 Steuerschocken monatlich einTag Ratiön und Portion dem Reuter gegeben« Esist demnach offenbar - daß dieses eine wirkliche Con-tribution ist, die mithin zu demSteuerquanto aufje-des Grundstück zu rechnen ist- dergestalt, daß dirSteuern und diese Reukerverpfiegüng zusammen Nuräufden vierten oder höchstens dritten Theil des Ge-IvinNsteS von den Grundstücken ansteigen können«Es fragt sich aber, ob es besser ist, diese VerpflegunginNätur leisten, oder dieselbe Nach einemMittelpreißezu Gelde schlagen zu lassen, und die Grundstücke mitbiNer Nebensteuer unter dem Namen des Fourag»gelbes zu belegen. Ich würde allemal eher zu demletzter» rathen. Die NatNralverpflegung verursa-chet nicht allein viel Streitigkeiten unter dem Land-Manne und dem Soldaten; sondern sie ist auch vie-len Schwierigkeiten unterworfen, wenn ein Regi-Ment im Felde steht, oder sich sonst der Kriegesübunghalber zusammen zieht; da denn die Fourage entweder