zz8 i Buch, 2 . Abth. z. Abschn.i. Hauptst.
der Geschoß an Hafer und Geld, der gleichfalls gemei-niglich nach den Hufen und Aeckern erleget zu werdenpfleget. Von diesen Nebenabgaben muß man zweyer-ley merken, Man muß sie nämlich, so viel möglich,entwederdurch die landesherrlichen Steuereinnehmerzugleich mit erheben lassen, welches bey den beständi-gen gar wohl angeht,oder die Gerichtsobrigkeiten müs-scn sie ohne Emnahmekosien unpartheyi^ch und nachder von des Landesherrn vorgeschriebenen 2lrt zusam-men bringen, welches beyden unbeständigen, die nurselten vorfallen, keinegroße Beschwerde ist. Sodannmuß man ernstlichen Betracht machen, ob die Unter-thanen, wenn alle diese Nebenabgaben mit den ordent-lichen Contributionen und Steuern zusammen kom-men, bestehen können. Was aber die Kriegesmetzeund die Recroutengelder insbesondere anbetrifft: somüssen sie entweder sehr mäßig seyn, oder nur in Krie-geszeiten und großen Nothfällen des Staats statt fin-den. Dennoch glaube ich, daß eö allemal rathsamist,wenn der Landesherr diese Anstalten selbst bestreiket,welches er viel wirthschaftlicher leisten kann, als dasLand 2 ). Dargegen aber kann er zu der Nothdurftdes Staats eine anßerorden tliche Steuer ausschreibenund erheben, oder sonst zur Bestreitung des Aufwan-des, nach der folgenden dritten Abhandlung, die dien-lichen Mittel ergreifen.
Es wachet den Unterthanen in der That vieleUmstände und Kosten, wenn sie das Getraide unddie Fourage in Natur zu den Magazinen liefernsollen, die öfters funfzehen und zwanzig Meilenvon ihnen abgelegen sind. Denn da müssen sieentweder mit äußerster Beschwerde so weile Fuh-ren thun, oder das Getraide in Natur schütten,es verlaus t! und an dem Orte das Magazins an-deres kaufen, wobey sie nicht nur allcntkÄbcirEinbuße baben, sondern wobey auch diejenigen,denen dergleichen Geschaffte aufgetragen werden.