zzo l Buch, 2. Abth. z. Abschn. 2. Hauptff.
meine Gedanken eröffnet, daß dergleichen Monopo.liä und Apaldo gar nichts taugen; und wenn es bloßauf eine Abgabe oder Steuer angesehen ist; so kannkein vernünftiger Mensch einsehen, warum man ent.weder die Unterthanen einem so strengen Zwange un.terwirft, oder sich mit einer solchen Tobackssteuer einbesonderes und »»nöthiges Geschaffte machet, daman doch durch die Einführung einer ordentlichenKopfsteuer, oder durch die Erhöhung der bereits ein.geführten, eben diese Absicht erreichen könnte. DenUnterthanen aber, die so wohl auf diese, oder jeneArt, ihren Beutel ziehen müssen, ist gewiß die letztereallemal lieber. Hätte man aber die Absicht, durchdaöTobacksmonopoliuin, oder dieSteuer davon, einPoliceyüb.l zu verstopfen; so ist es nochnichtauSge-machet, daß der Toback schädlich ist, und weder dasMonopolium, noch die Steuer wäre auch in diesemFalle der rechte Weg darzu.
§. 259.
Don den Ma?» DaS hauptsächlichste Geschaffte desCammercolle-m^beypttAn- g" bey diesen persönlichen Abgaben, kömmt daraufttche'n Abgaben, an, daß dasselbe eine vernünftige, den Unterthanenund der Wohlfahrt des Staats unnachtheilige Ein.richkung derselben treffe, und auch hier eine gerechteGleichheit unter den Unterthanen zu erhalten suche.Denn ob es zwar persönliche Abgaben sind; so mußdennoch auch hier die Proportion des Vermögensauf eine weiöliche und gleichsam verborgene Art zumGrunde geleget werden, wenn sie gerecht seyn sollen;und hierinnen kann ein Cameralist eine große Ge.schicklichkeit und Klugheit beweisen. Sodann mußdie Cammer in diesen Geschafften vornehmlich belor.get seyn, zu bestimmen, wer von diesen persönlichenAbgaben befreyet seyn soll, oder nicht. Ich habe