Z54 I Buch, 2.Abth. z.Abschn. z. Haupts!.
Unterdessen wollen wir eine jedevott diesen zwo Haupt,arten der Gewerbesteuern besonders abhandeln; undvornehmlich wollen wir untersuchen, welche Art mitden oben zu Einrichtung der Steuern und Abgabenfestgesetzten Grundregeln (§. 22z>2zr.) am besten über-einstimmet.
§. 262°
Don dem Na- Der Name Accise ist aus Frankreich zu uns ge-thrcmÄang"' kommen, und ist unfehlbar von acciciere, etwas de-in Deutschland. schneiden, entstanden; indem durchdieseAbgabe vondemGewinne derGewerbe gleichsam etwas abgeschnit-ten, und zu den Einkünften des Staats gezogen wird.Unterdessen so neu dieser Name ist; so alt ist vielleichtdie Sache. Das, was die Römer Vectigal nenneten,Haktegrößtentheils eine sehrgroßeAehnlichkeit mitun-serer Accise,' welches sowohl auö den römischen Gest-Hen, als auö dem Svetonio, und andern römischenScribenten erhellet. Die Hollanderhaben die Acciseam ersten sehr hoch getrieben; und es ist daselbst keineSache zum Lebensunterhalte und Nochdurft zu ha-ben, diemicht fünf bis sechsmal Abgaben entrichtethatte. Das Haus Brandenburg hat die Accise zu-erst in Deutschland eingeführet, dem das Haus Sach-sen unter Johann George dem ersten nachfolgete, undeinige Arten davon unter dem Namen der Handcls-undLand-Acciseveranstaltete,bisFriedrichAugustdererste die Accise unter dem Namen derGeneral-Con-sumtionö-Acclse,alSel'nenHaupt-Conk:ibutioiiS-Wegeinführete, und den Städten dagegen die Hälfte dervorhin entrichteten Steuern der unbewegli chen Güterabnahm. Nach der Zeit hat sich diese Art der Steu-ern immer mehr ausgebreitet, sonderlich in den Lan-den der mächtigsten Reichsstande; und es werden we-nig Staaten in Deutschland seyn, wo nicht diese Ac-cise entweder überhaupt oder auf diese und jene Waa-ren undConsumtibilien stattfinden sollte. Man klü-gelt