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2 (1758) Die Lehre von dem vernünftigen Gebrauche des Vermögens des Staats, und mithin die eigentliche Cameral- oder Finanz-Wissenschaft in sich begreift / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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355
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Von den Steuern aufdie Gewerbe, z;;

gelt auch immer mehr in diesem Contributionswege,um sowohl die Accisbetrügereyen zu verhüten, als die-se Art der Abgaben immer mehr auszubreiten und all-gemeiner zu machen.

§. 26z.

Es sind verschiedene Ursachen vorhanden, warum Ursachen, war»die Acrise in Deutschland so beliebtgeworden ist. Die ^ dieAcrije inerste ist ohne Zweifel die Einschränkung derZölle durch liehtwowri,?^die Reichsgesetze, wie ich schon oben erinnert habe, unddaß die Accise ungeachtet dieser Einschränkung einNeues und beguemes Mittel war, dieCommercienzudirigiren. Sodann sahe man, daß in den StädtenImmer mehr Gewerbe entstanden, die großen Gewinnhatten, und dennoch wenig oder nichts zu den Kostendes gemeinen Wesens beytrugen; und in der That istauch die Actise ein Mittel, diejenigen Unterthanen zurMitleidenheit in den gemeinen Lasten zu ziehen, diekeine unbeweglichen Güter besitzen, und dennoch unterdem Schutze des Staats in ihren Nahrungsgeschäfs.ten gewinnen. Allein, ob sie das beste und einzig«

Mittel hierzu ist, das ist eine andere Frage, derenBeantwortung sich in der folgenden Untersuchunger»geben wird. Es scheint zwar, als wenn durch dieSteuern aufdie unbeweglichen Güter alle andere Un-terthanen, die keine Grundstücken besitzen, dennochMittelbarer Weise in Contribukion geseßet würden,weil die Eigenthümer der unbeweglichen Güter ver-muthlich die erlegten Steuern auf die zu verkaufen-den Produkte schlagen, oder ihre Häuser um so vieltheurer vermischen. Allein, in allen solchenDingenkömmt es auf den gewöhnlichen Preiß an, der vonganz andern Umständen, als von dem bloßen WillenderVerkäufer abhängt; und gesetzt, daß dieBesiherder Grundstücke die entrichteten Steuern ganz oderZum Theil auf die Nutzungen daraus schlagen könn-ten;. so haben doch diejenigen, welche Gewerbe tret»

Z § den,