Von den Steuern aufdie Gewerbe. 557
verbrauchet, und die er öfters selbst aufseinen Grund-stücken gewonnen hat. Es ist hier ganz offenbarweder ein Gewerbe noch Gewinnst vorhanden, undda die Grundstücken nach den daraus entstehendenNutzungen schon mit Steuern beleget sind; so sind jadie darauf erzeugten Products unläugbarer Weiseschon versteuert. Allein, wenn man einmal den Wegder Accise erwählet; so ist das eine ganz unvermeidli-che Folge derselben. Denn wenn man dasjenige,was ein jeder selbst zu seinem Unterhalte verbrauchet,nicht mit Accise belegen wollte; so würden die Gewer-be, so sich mit den unentbehrlichen Lebensmitteln be-schäfftigen, wenig Abgang finden; und dieBetrüge-reyen, die bey dieser Art der Abgabe ohnedem schwerzu vermeiden sind, würden desto weniger entdecketwerden können. Der Begriff also, den man sich vonder Universal, oder General-Accise machen muß, istfolgender: Sie ist eine Art der Steuer, wodurch allediejenigen, so sich im Lande aufhalten, von demjeni-gen, was sie selbst verzehren, oder in Gewerben kau-fen und verkaufen, sofort bey der Consumtion oderbey dem Kaufe und Verkaufe einen gewissenbestimm-ken Theil deöPreißes, dessen Größe aufdie Unent-behrlichkeit oder Entbehrlichkeit der Sache, auf denmuthmaßlichen Gewinnst und den Zusammenhang,und das Aufnehmen des Nahrungsstandes ankömmt,an die darzu bestellten Einnahmebedienten entrichtenmüssen. DieParticularaccise aber ist eben dasjenige,in Absicht aufdiejenigenConsumtibilien undWaaren,worauf sie geleget ist.
§. 265.
Da wir nun also wissen, was dieAccise ist; so müs.sen wir zuförderst untersuchen, ob sie denn in der That dmG-undregelnals ein solcher Weg angesehen werden kann, wodurch
bereitestes Vermögen für den Staat ohne Nachtheil Steuern u.M
2 ^ seines gabenübemn.