Von den Steuern aufdie Gewerbe. 559
stellen. Man kann nichts wegsenden, ohne es an demOrte, wohin es bestimmet ist, abermals den Handendieser Bedienten zu unterwerfen, wodurch öfters vielehäusliche Angelegenheiten und Umstände entdecketwerden, die ohne Nachtheil des Staats geheim bleibenkönnen, und die ein jeder ehrlicher Mann mit höch-stem Derdrusse, und öfters mitNachtheilefeinerzeit-lichen Umstände bekannt gemacht sieht. Lebet manan einem kleinen Orte, wo wenig oder nichts aufdemMarkte zu haben ist; so kann man nicht das gering-ste in seiner Haushaltung unternehmen, ohne es vor»her in der Accise anzuzeigen; und diese Bedientenwissen unsere ganze Wirthschaft und Aufwand so gut,als wir selbst. Befindet man sich auf der Reise, undman geht durch eine Stadt, in welcher man sich nuxeinige Stunden, oder einen halben Tag aufhaltenwill; so ist man seines eigenen Gerätheö, oder seinepKleidung, um einen gutenFreund zu besuchen, nichteinmal mächtig, wenn man nicht vorher die versiegel-ten Kisten eröffnen, alles auspacken, alles bey sichhabende entdecken, und sich den Geldschneidereyen depAccisbedienten unterwerfen will. Wenn dieses nichtdie vernünftige Freyheit der menschlichen Handln»,gen eingeschränket heißt; so gestehe ich gern, daß ichnicht weiß, was man sonst für einen Begriff damitverbinden kann.
§. 267.
Eben so nachtheilig ist die Accise den Gewerben Sielst denGe-und dem Aufnehmen des Nahrungsstandeö. Was nmc!m"nach^für Zeit geht nicht für die Gewerbe treibenden Perso. theil-«,nen verloren, wenn sie ihrer Geschäffte halber an ei-nen Ort reisen, wo die Accise eingeführet ist. Damüssen sie erst einen Accisbedienten suchen lassen, umdie mitgebrachten und unter den Thoren versiegeltenWaaren untersuchen zu lassen, oder sie müssen in ein
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