Von den Steuern aufdie Gewerbe. z6i
§. 268.
Es ist eine vergebliche Einbildung, wenn man . Gte belegetglaubet, durch die Accise eine gerechte Gleichheit der Mtingc-echsseAbgaben unter den Unterthanen zu bewirken. Ich h§- Gleichheit mit
be schon in dem vorhergehenden Hauptstücke (§. 254.)^^"°
gezeiget, daß durch die Accise alle diejenigen Unterthg.nen abermals mit betroffen werden, die schon wegenihrer unbeweglichen Güter genügsame Abgaben enr.richtet haben; ja, daß in Ansehung der Lebensmittel,und anderer Producte der Landleute, die Abgabe groß.tentheilS allein auf sie fällt. Ist das aber wohl einegerechte Gleichheit, wenn man die eine Halste der Un.terthanen doppelt beschweret, um die andere Hälfteder Unterthanen zu einiger Mitleidenheit in den ge.meinen Lasten zu ziehen ? Gesetzt aber auch, daß manden bey derAccise habenden Endzweck vollkommen er.reichste, und daß die Besitzer der Grundstücken dievon ihren Producten entrichtete Accise in dem Ver«kaufe darauf schlagen könnten; so kann doch darausnichts anders, als eine Theurung der Lebensmittel enr.stehen, die den auswärtigen Commercien, und demAufnehmen desNahrungsstandeö in vielemBetrachreschädlich ist, wie ich in diesem Werke schon mehrmalengezeiget habe. Allein, es ist weitgefehlet, daß dieAc-cise auf die Producte von den unbeweglichen Güternbey ihremVerkause allemal geschlagen werden könnte;denn die Verkäufer müssen sich den Marktpreiß gefal-len lassen, wie er einmal ist. Ganz anders aber istes mit denjenigen Waaren beschaffen, welche die Be-sitzer der unbeweglichen Güter zu ihrer Kleidung undübrigen Nothdurft einkaufen. Hier müssen sie dieAccise schlechterdings tragen. Der Kaufmann han.delt nicht mit Schaden. Er schlägt die entrichteteAccise auf seine Waaren, und gewinnt dennoch dabey.
Nicht der Kaufmann, sondern seine Käufer, müssenalso die Accise in der That entrichten. Man mag
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