Z62 1 Buch, 2. Abth. z. Abschn. z. HaupLst.
also die Sache erwägen, wie man will; so müssen dieBesitzer der unbeweglichen Güter doppelte und drey-fache Lasten tragen. Ja, diejenigen Unterthanen, diesich Verrathe anschaffen, und einen wohlfeilen Markt-preiß abwarten können, tragen fast gar nichts zu derAccife bey. Sie betrifft also die Armen und Unver-mögenden am meisten, eine Sache, die der gerechtenGleichheit, der bey den Abgaben so nöthigen Propor-tion des Vermögens und des Gewinnstes, und über-haupt allen vernünftigen Cameralgrundsatzen und herpffenbaren Billigkejt Hexade entgegen ist,
§. 269.
. Siehatksinsn Wenn die Steuern und Abgaben einen sichern lind
indemBctmgV. unbetrüglichen Grund haben müssen, wie wir oben er»ttnterschlcif da- wiesen haben (H.L29.); so entdecken wir abermals einkann."^^ Hauptgebrechen an der Accife, das auch ihre größtenGönner nicht laugnen können. Die allervorsichtig»sten Maaßregeln werden niemals verhindern, daßnicht taufend Wege übrig bleiben sollten, wodurch dieAccife hintergangen werden kann; und so, wie dieAccifanten die Accife betrügen können; so werdenauch die Einnahmebedienten allemal tausenderley Ge-legenheit haben, Unterschleif zu machen, Die wei-sesten Einrichtungen sind hier vergeblich; und ichmöchte sehen, wie man es einrichten wollte, um ei-rien Acciseinnehmer, der keinen Controlle««? hat, zuverhindern, daß er nicht wenigstens von allen Frem-den, die Accis entrichten, einen großen Theil der Ein-nahme unterschlagen könnte. Der Unterschleif derAccisbediepten ist auch aufverschiedene Art möglich.Alles kömmt hierbei) auf ihre Taxe und die Strengean, womit sie den Accifanten begegnen. Wie willman es demnach verhindern, wenn sie Geschenke*)nehmen, und durch die Finger sehen? Zwar die Un-kktthanen werden auch durch diese Geschenke in Con»
tribu-