Z64 iBuch, 2.AbLh.z.Abschn.z.HaupLst.
Genug, der Eüterbcschaner hat seine Contributivnempfangen. Kurz, die Sache ist so bekannt und ge-mein, daß man hierinnen gar keineWortc zu verschwen-den nöthig hat.
§. 270.
Die Hebung der Endlich kann auch nicht gelaugnet werden, daß dieE bedienten Accste den Fehler an sich hat, daß dabey die Einnahme,md Kosten, raffen des EtaatS vervielfältiget, und eine MengeBedienten darauf gehalten werden muffen, die bey ei-ner andern Einrichtung gänzlich entbehrlich waren.Nur in einer kleinen Stadt, die etwan aus drey odervierhundertHäusern besteht, sind wenigstens drey bisvierThorschreiber, zween Güterbeschauer,ein Einneh.mer und ein Co»trolleur,cin Accisinfpector oderEom-missarius nöthig. Nun wird es in der That viel seyn,wenn der Landesherr aus einer solchen Stadt jährlichfünfzehnhundert bis höchstens zweytausend ThalerÄc-ciseinkünfce genießt; denn in vielen dergleichen Städ-ten, die keine sonderlichen Manufacturen und Gewer-be haben, wird sich dieHauptacciscaffe schwerlich mehrals tausend Thaler jährlich zu versprechen haben.Man rechne aber einmal die Besoldungen der erwähn.tenBedientenaufdas allergenaueste, und man nehmedie Nebenunkosten au Holz, Licht, Papier, und andernDingen darzu, so wird darzu wenigstens ein 12 bisizOa Nthl. an Unkosten, dieAccise zu erheben, erfor-dert. Man kann ohne Bedenken voraussehen, daßdie Thorschreiber, Güterbeschauer und dergleichenAc-cisbedienten von Fremden und Einheimischen jährlicheinige hundert Thaler Geschenke empfangen. Wennman nun vollends erwäget, was zu den Accisanstal-ten für obere Bedienten in den Cammer-und eigenenAccis-Collegiis erfordert werden; so ist es offenbar,daß die Unkosten derAccise sich ebenso hoch belaufen,als der Landesherr Einkünfte davon genießt. Wenn«kso der Landesherr eine Miüion Acciseinkünste hat; so
muffen