Von den Steuern aufdie Gewerbe. 567
Es ist aber so hart, alsdieschweresteExecution, daßder arme Mann nicht eher mahlen darf, er magHunger leiden oder nicht, bis er die Accise entrichtethat. Eben so wenig kann man eS 6) als einen be-sondern Vorzug der Accise betrachten, daß auch dieFremden darzu beytragen. Dieses geschieht in Anst-hung der Gewerbe durch die Zolle gleichfalls; undin Ansehung der Consumtion sindetes bey den Getver»besteuern eben sowohl statt, weildiejenigen, so mit deinVerkaufe dcrLebensMittel ihrGewerbe treiben,die ent-richtete Steuern daraufschlagen; und endlich 7) kön-nen dieCommercien und die tnnländischen Manufa-kturen eben so gut durch die Zölle als durch dieAccisedirigiret und befördert werden«
§. 27z.
Jedoch dieser letztere Gt-und ist in der That so wich. ObdieAccisswe-tig, daß ich denselben ausführlich erörtern muß. Denn Uke"on"Gn-man wird wider meine Ablehnung ohne Zweifel ein. schränkung deswenden,daß dieZölle in Deutschland durch die Reichs-gesetze eingeschränket sind, und daß folglich die Reichs-stände kein anderes Mittel in Händen hätten, als dieAccise, wodurch sie dieCommercien dirigiren können.
Sie sey demnach bloß in diesem Betrachte schlechter-dings nothwendig« Ich antworte hierauf, daß erst.lich einige Reichsstande, z.E. Oesterreich und Bran-denburg von diesen Reichsgeseßen ausgenommen sind«
Sodann können diese Reichsgesetze, wie ich oben in ei-ner Anmerkung gezeiget habe, allerdings so erkläretwerden, daß die Direction derCommercien dabey stattfinden kann; und in der That kann es nach der ge-sunden Vernunft mit diesen Reichsgeseßen bloß ausdiejenigenWaaren ankommen,die durch eineöReichs-standes Landgeführetwerden. Denn in Ansehungder«jenigen Waaren, so in das Land eingehen, unddatin-nen consumiret werden, könnten die ReichSgesißegar
kein«»