Von den Steuern aufdie Gewerbe. Z69
Lebensrnittel statt findet; so muß man auch hierbeyganz andercGrundsätze anwenden.Man muß nämlichzuförderst aus den Gewinnst sehen, den ein Gewerbevon seinen Waaren und Materialien genießt; und zudemEnde ist es nöthig, daß man denselben wahrschein-licher Weise zu berechnen weiß, worzu wir oben einigeAnleitung ge eben haben (§. :6.). Bey denjenigen Ge-werben, die mit den Lebensrnitteln und andern unent-behrlichen Dingen zu lhun habe», muß man nur einenmäßigen Theil des GewinnsteS erheben,weil die Teu-rung derLebensrmccel demLande in vielem Betrachteschädlich ist 26g.). Damit aber diese Gewerbe dieMäßigkeit der Accise nicht mißbrauchen und einen de-sto größer« Gewinnst ziehen; so muß die Policeyauf-sicht zu Hülfe kommen, und den Preist der unentbehrli-chen Lebensmittel bestimmen.
§. 275.
Von den entbehrlichen Dingen kann Man zwar ei- FernereGrunb-Nen großem TM des Gewmnstes durch die Accise sä>iebci)derEm»erheben. Allein- gleichwie wii bey den Grundregeln cge.^zur Einrichtung der Zölle drey Grade der Entbehr-lichkeit angenommen haben .1 Theil, §.21;.); so mußman diese Grade auch hier vor Augen haben; und be-sonders muß man in solchen Dingen, die zwar imscharfen Ve stände entbehrlich sind, die aber nach derLebensart und den Gewohnheiten unsers Jahrhunder-tes in vielen Standen einmal gewissermaßen nothwen-dig geworden sind, keine übermäßige Accise auflegen,weil sonst die vernünftige Freyheit der menschlichenHandlungen gar sehr eingeschränketwl'rd. Einen über-mäßigen Theil des Gewinnsteö kann manaber aller-dings nennen, wenn die Accise stärker ist als aller Ge-winnst, den ein Gewerbe davon zieh?, oder wenn dieAccise qae aufdieHäsfte undzweyDrittheil des wah-ren Werthes einer Sache im Einkaufe steigt, wie einesolche Accise hin und wieder bey verschiedenen Dingen
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