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2 (1758) Die Lehre von dem vernünftigen Gebrauche des Vermögens des Staats, und mithin die eigentliche Cameral- oder Finanz-Wissenschaft in sich begreift / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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376
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Z?6 I Buch, 2. Abth. z. Abschn. z. Hauptst.

bey der Accise erinnert haben. Denn diejenigen, soenxros handeln, sind gemeiniglich mil c nein geringeinGcwinnste zufrieden alö die Krämer; dahingegen sieauch desto mehr Waaren in Verkehr haben,

§» 281,

WierhdceKe- Die zweyte Hauptart der Gewerbe, nämlich die zu-

Eemerben ^zu gieich handeln und arbeiten, kann man wieder in zwey-berechnen, die erteil Classen elruheilen. Sie verfertigen die Waaren,tmdarbmem^' l'o sie verkaufen, entweder durch eine grobe und leichteZubereitung, oder es ist viel künstliche, mühsame undweitläufige Arbeit dabey nöthig. Bey der erstenClasse den Gewinnst zu bestimmen, machet gar kemeSchwierigkeit, Denn man weiß z. E. bey dem Be-cker, wie viel der Scheffel Getraide kostet, wie vielMehl er daraus erhält, und wie viel Pfund Brodedaraus gebacken werden. Man we«ß bey dem Flei-scher, wie hoch er ungefähr einEtückVieh von die-sem oder jenem Gewichte bezahlet, und was er darauswieder löset. Allein, ben der andern Classe ist frey-lich die Bestimmung des Gewinnftes vielen Schwie-rigkeiten unterworfen, und man muß aufverschiedeneandere Dinge dabey Betracht machen, vornehmlichob bloß rohe Materialien verarbeitet werden, oder obsiezn ihrer Arbeit ein- zwey- und mehrmal verbesserterund in derArbeit gewesener Waaren benöthiget sind,desgleichen, was sie fürHaupt- und Neben Materia-lien bedürfen. Dennoch wenn man dafür sorget, daßdie bey dem Zusammenhange des Nahrungestandes(i Theil, §.2;?.) vorgeschlagenen Tabellen richtig vor-handen sind, und man zieht von dem Wesen solcherGewerbe die benöchigte Erkundigung ein; so kannman auch hier mitwahrscheinIichcrBcstimnumgdesGewinnstes zu Stande kommen, ob es gleich einigeMühe erfordert. Kann man aber wohl in irgendeinerImanzangelegenheit zu einer Einrichtung gelar

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