Von den Steuern aufdie Gewerbe. Z77
gen, die eine genaue Richtigkeit und Billigkeit vorsich luden, und mit der Wohlfahrt deöSkaars über-einstimmen scll, wenn man nicht vieieMühe anwen-det? UebrigenS kann man bey allen diesen Gewer-ben auf das Handwerksgeräthe und dessen Abnutzungkeinen Betracht machen; so wenig als man bey demSteueranschlagc der Aecker, auf das Gerathe und dieEinrichtung der Wirthschaft etwas rechnet. Dasgehöret zur Gründung der Gewerbe, worzu bey allenNahrungsarken Auswand erfordert wird, und wes,halb bey dem allergenauesten Anschlage höchstens nurdie Interessen abgezogen werden könnten; welchesaber bey einem Steueranschlage, wo man nur denmäßigsten Gewinnst ungefähr zum Grundeleget, garpicht nöthig ist *).
ES ist auch ganz und gar nicht nöthig, daß man indieser Berechnung Betracht machet, ob in einem Ge-werbe etwas verdirbr, ehe eS gebrauchet wird, obein Gewerbe ganobar sey uns starken Vertrieb ha-be, oder ob demselben viele Stücke unverkauft überdem Halse bleiben, ob die Victualien theuer oderwohlfeil sind, ob ein Gewerbe großen Raum undmithin eine theure Miethe erfordere, und was der-gleichen Nebeniimstande mehr sind. Wenn man ineinem Connibutionsanschlage auf alle mögliche Ne-benkosten und Kleinigkeiten sehen müßte; so wäre eSauch nöthig, in einem Contributionsanschlage aufdie Grundstücken Achtung zu haben, ob das Getraioenaß oder trocken eingefahren, und mitbin aus-wachscn wird, und ob nicht die Sperlinge, Tauben,Maulwnrfe und dergleichen Schaden thun möchten;ob der Preist des GetraideS hoch oder gering seynwird; ob man den Ackerknechrcn wenig oder vielLohn giebt; ob man mit Pferden oder Lchsen pflü-get. Alle diese Umstände machen hier gleichfalls ei-ne» Unterschied in den aufzuwendenden Kosten undin dem Gewinnsie, und sie stehen mit der Nutzungder Grundstücke in eben solchem Verhältnisse, alsjene mir den Gewerben. Diese besondern Umständewürde man berechnen müssen, wen» man den Ge-Aa 5 winnst