Von den Steuern aufdie Gewerbe. Z79
rigkeit; denn man kann durch behörige Erkundigungzuverläßig erfahren, was einArbeikerin diesenGewer-den täglich oder wöchentlich zu Stande bringen kann.
Allein, bey der ersten Hauptart derjenigen Gewerbe,die bloß handeln, wird es frenlich etwas mehr Schwie-rigkeit machen. Jedoch weiß man ungefähr, von wasfür einem Umfange ein handelndesGewerbe seyn kann,dem eine einzige Person vorsteht; und in denjenigenLändern, wo dieAccise eingeführet gewesen ist, kannmansch ohne Mühe aus dieser Schwierigkeit helfen,wenn man die Accisregister, oder die Acclsbücher derUnterthanen nachsteht; da man leicht finden kann, wieviel Waaren ein Gewerbe dieferArt monatlich oderjährlich in Verkehr gehabt hat. Wenn man nun sol-ches Auszugsweise von verschiedenen handelnden Ge-werben auf einer Tabelle vorstellet; so wird sich einemittlere Summe, und der daher auf eine einzelne Per,son entstehende Gewinnst leicht festsetzen lassen.
2^4.
Nachdem nun also der jährliche Gewinnst einer ein- Was zu denzelnen Person in allen Arten der Gewerbe bestimet ist; «^uzie-so muß man zwey Drittel der ganzen Summe zum hm ist, und warUnterhalte, oder zu den Kosten der Haushaltung ab- A^stinste/zurziehen. Dieses ist allerdings der Billigkeit gemäß. Steuer anM«Wer aber auch mehr als zwey Drittel seines jährlichenVerdienstes verzehret, der hat es sich selbst beyzumes-sen, wenn er in seiner Haushaltung und Wirthschaftkeinen glücklichen Fortgang hat. Das übrige Drit-tel ist also der eigentliche Gewinnst, oder die jährlichzu ersparende Summe. Hiervon wird demnach dervierte Theil zu der jährlichen Gewerbesteuer bestim-met. Z. E. Ein Schuhmacher verdienet an ein paarMannsschuhen, nach Abzug des Leders, undallerZu-bchörungen, nachejnem mäßigen Anschlage, vierguteGroschen; und gleichwie ein mittelmäßiger Arbeiter
wöchent-