z8o i Buch, 2 .MH. z.Abschn. z.Hauptst.
wöchentlich sechs Paar Schuhe verfertigen kann; soist s m wöchentlicher Verdienst ein Thaler. Diesesrechnet man in Ansehung der Feyereage in Bauschnnd Bogen fünfzig Thaler jährlich. Hiervon wer-den demnach zz Rthl. 8gl. zum Kosten der Haushal-tung abgezogen; so bleibt jahrlicherGewinnst 16 Rthl.i6 gl. Der vierte Theil davon, nämlich 4 Rthl. 4 gl.ist mithin seine jährliche Gewerbesteuer, welches mo-natlich gerechnet, 8 gl. 4 pf. betragt; dargegeneraberbey 'Äushörung der Accise sein Leder und VictualicnDie Städte wohlfeiler erhalt. Gleichwie aber die Städte nichtzu^ringm.^ einerley Nahrung haben: so ist es nöthig, eben wiebey den Steuern auf die unbeweglichen Güter, dreyClassen zu machen, und die Städte in große, mittel-mäßige und kleine einzutheilen; sodann aber nachMaaßgebung dieser Eintheilung die Gewerbesteuernzu bestimmen. Z. E. Die vorhin für einen Schuh-macher ausgesetzten 4 Rthl. 4gl. sind von einem Mei»ster dieses Handwerkes in einer großen Stadt zu ver-stehen. In einer mittelmäßigen Stadt kann einSchuhmacher nur zRkhl. z gl. in einer kleinen abernuraRkhl. 2gl. jährlich entrichten; undaufdieseArtfällt auch der Einwand hinweg, daß die Handwerkerin mittelmäßigen und kleinen Städten nicht immervollauf zu arbeiten haben.
§. 28;.
Auf was Art Gleichwie aber die Gewerbe selbst in jeder Art ih-Größe und Wichtigkeit nach, gar sehr von cinan-Etcr"ii^in unterschieden sind, so, daß der eine ein starkes Ge-schla/ zü"brin- werbe haben kann, wenn sein Mitmeister, oder ein an-gkn sind. derer, der eben dieses Gewerbe treibt, in Vergleichungmit dem seinigen mir ein mittelmäßiges oder kleinesGewerbe hat: so würde es freylich nicht billig seyn,wenn sie alle gleich die Gewerbesteuern entrichten soll-ten. Man muß demnach bey den Gewerbesteuern
auch