Z82 iBuch, 2.Abth. z.Abschn. z.Hauptst.
MeMühe ma- den Schranken dieses Werkes nicht in alle besondernehemals ein-ick- UmständeseinerEinrichrungeneinqehenkann: so kanntivnsfuß auf die man doch aus dieser Vorstellung der Hauptsache ab-Grundstücken. nehmen, daß sich keine unüberwindlichen Schwierig»ketten dabey ereignen werden. Die Einrichtung die»fer Steuern würde freylich einen besondern Fleiß undMühwalmng erfordern. Allein, wenn kann manwohl einen gerechten und billigen Contributionsfuß,oder Steueranschlag zu Stande bringen, ohne großenFleiß und Mühe anzuwenden? Was für UmständemachetnichteinrichtigerContributionSfußaufdieun«beweglichen Güter; sowohl in Ansehung der nötyigenAusmessung der Grundstücken, der darüber zu verfer»kigenden Charten, Risse und Steuercatastrorum, alsder Stellung der Grundstücke in ihre Classen, und dervon jeder Classe zu bestimmenden Nutzungen. W nnman dieses alles e, wäget; so kann man in der Thatbehaupten, daß ein Steneranschlag auf die Gewerbenicht einmal so viel Mühe machen wird. Dennochverschaffekman dadurch einen Contribur-onsweg, dernicht allein von allen denjenigen Mängeln befreyet ist,die man derAccise mit gutem Grunde beymißt, son»der» der auch mit allen denjenigen Grundregeln, diewir oben zu Einrichtung der Steuern und Abgabenfestgesetzet haben, und mithin mit der Wohlfahrt desStaats aur das genaueste übereinstimmet. Damitman aber hiervon um so eher überzeuget werde; sowill ich diese Uebereinstimmung sowohl, als die fürden Regenten und die Unterthanen daraus entstehen«den Vortheile etwas ausführlicher zeigen»
§. - 8 ?»
kErn^kim! Es fällt schon von selbst in die Augen, daß diesemcn mit obigen Gewerbesteuern der vernünftigenFrenheit der mensch,^ber^n^" lichen Handlungen, unddem Aufnehmen der Gewerbeund des Nahrungsstandeö im geringsten nicht nach.
theilig