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2 (1758) Die Lehre von dem vernünftigen Gebrauche des Vermögens des Staats, und mithin die eigentliche Cameral- oder Finanz-Wissenschaft in sich begreift / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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390
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ZYO! Buch, 2. AbLH. z. Abschn. z. Hauptft.

gennq, wenn er solchergestalt mäßig gemachet wird,daß der Gewinnst nicht geringer ausfallt, diese Um-stände mögen beschaffen seyn, wie sie wollen.

*) Sonderlich halt man den Gewinnst der Kaufmann-schaft zn be>echmn, für sehr schwer, ja unmöglich;und einige Regenten, die davon baden unterrichtet seynwollen, haben vergebliche Versuche darinnen unter-nommen. Allein sie haben diesen Gewinnst auf dasgenaueste wissen wollen; und daS geht freylich nichtan. Uebcrdieß hat man die Aollregister gemeiniglichnicht mit löch riger Sorgfalt und Richtigkeit gefüln et,und besonders die ^ andcsproducte so zollfre» ausgehen,fast gar mehr darinnen bemerket. Wenn aber diesesnicht geschieht; so kann man frenlich nicht einmalwahrscheinlich einigen Gewinnst bestimmen; denn derKaufmann gewinnt sowohl an den Gütern, die er em-pfängt, als die er anner Landes sendet. Daher habeich oben bcn dem Zollregal vorgeschlagen, auch dieFreyzcttcl und frey paßirenden Waaren auf das ge-naueste einzutragen. Shne die genaueste Richtigkeitin dem Zollwesen, ist es freylich ein eitles Bemühen,nur an eine wahrscheinliche Berechnung des Gewmu-stes zu denken.

§. 294.

DerEmwms, Wenn jemand einwenden wollte, diese Gewerbe-crn manchen lauern, ungeachtet sie monatlich entrichtet wurden,sll>w w 'fall n vielen Gewerben, besonders den Kaufleuten

MVMUN, wird und andern, die ein großes Verkehr haben, zu schwererörtert. fallen; so antworte ich, daß ihnen die Gewerbesteukrnwenigstens ungleich leichter fallen werden, als die Ac-cise. Denn wenn ein Kaufmann, oder ein Manu-facturier und Hondwerkömann, der starken Verkehrhat, von der Messe kömmt, als woselbst er sich gemei-niglich auf ein halb Jahr mit Waaren und andernNothwendigkeiten versieht; so muß er auf einmal soviel Accise bezahlen, als er in drey bis vier Monatennicht Gewerbesteuern entrichtet haben würde, wennman auch annimmt, daß er nicht alle seine Waaren

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