Z92 I Buch, 2. Abth. z. Abschn. z. Hauptst.
In einem solchen Lande, den Beschwerlichkeiten der Ae.cise nicht ausgesetzet sind; so wenden sie desto häufigerkommen, und dieLandesproducte abholen. In demandern Falle, wenn die Benachbarten u»6 ihre eigenenLandeswaaren zuführen; so haben wir dieselben entwe»der nöthig oder nicht. Haben wir sie nöthig; so werdensie uns desto häufiger zuaeluhret werden, je weniger dieFremden die Unbequemlichkeiten derAccise zu befürch»ten haben, und das Land wird allemal dabey gewinnen»Haben wir sie aber nicht nöthig; so können sie leichtdurch schwere Zölle und Mautben an den Gränzen ab»gehalten werden. Man mag also die Sache betrachten,von welcher Selre man will; so hat das Land keine Ein.büße dabey zu gewartcn.
§. 296.
Jedoch es ist Zeit, daß wir unsern Vorschlag ver.N'k,bleuen,,die kästen, und diejenigen Arten der Gewerbesteuern nochstattfindend k^äbch abhandeln, die außer der Accise in verschiede»von SandkuiifisL "en Landen bereits eingeführet sind. Da finden wirund^ndwerks- nun, daß hin wieder ein sogenanntes Nahrungs.
gekd, wie auch Handlunqs-Handwerks, und Gesinde-Steuern eingeführet sind. Dieses sind in der Thatnichts anders, als Gewerbesteuern; und zwar findendergleichen Steuern sowohl in Ländern statt, wo keineAccise eingeführet ist, als auch in Staaten, wo dieAccise eingerichtet ist; jedoch pfleget in den letztemLändern das sogenannte Nahrungsqeld, oder dieHandwerkssteuern, sich nur auf eine mäßige Summe,und selten iüber 8 bis 12 Groschen zu erstrecken. Mei»ues E-achtens, sind diese Arten von Gewerbesteuernnicht sehr anzurachen. Denn da sie gemeiniglich vonallen Gewerbe treibenden Unterthanen, dieser oder je-ner Art, gleich entrichtet werden, ohne dabey auf dieGröße und Wichtigkeit eines Gewerbes zu sehen: sofehlet dabey die gerechte Proportion und Gleichheit
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