Z96 iBuch, 2.Abth. z.Abfchn. z.Hauptst.
Starke ihres Gewerbes,nämlich der Leute so sie daraufhalten, Gewerbesteuern entrichten müssen; und dasStempeln derCalender und dergleichenDinge kann ichgarnichc billigen; denn der Grundsatz, den einige Ca-meralisten haben,das; sie solche Dinge zu Gegenständender Abgaben aussuchen, die nothwendig sind und vonjedermann gebrauchet werden, eö mag dabey etwas ge-wonnen werden oder nicht, taugetganz und garnichts.Wenn aber ja solche Papiersteuern statt finden sollen:so müssen sie mäßig seyn, damit der Buchhandel, alsein beträchtlicher Zweig des auswärtigen Kaushan.dels, nicht unterdrücket werde. Denn wenn dieseSteuern zu hoch sind: so können im Lande kcineBü-cher gedruckt werden, die auswärts Abgang finden,weil die Ausländer durch ihren hohen Preiß abgeschre-cket werden. Gleichwohl kann das Land auswärtigerBücher nicht entbehren, wenn die Gelehrsamkeit nichtgehemmet werden soll. Es geht also zwar Geld für Bü.cher außer Landes; es geht aber durch den BuchhandelNichts wieder ein.
*') In einigen Landen, und insonderheit in Oesterreich,müssen so gar von alten gebundenen Büchern, wennsie auch nicht zum Verkaufe bestimmet sino, sonderneinem Gelehrten zugehoren, Manthen und Eingangs-rechte bezahlet werden. Allein, das kann wohl schwer-lich als billig erkannt werden; und scheint wider dieBeftevunq zu streiten, die man den Gelehrten, we-gen der Dienste, so sie dem gemeinen Wesen leisten,allenthalben zugesteht.
§. zor.
Don Tapita- Die Capitaliensteuem gehören gleichfalls unter die
»ungs«Steuem. Gewerbesteuern; die Besoldungssteuern aber könnennur »«eigentlich dahin gerechnet werden. Ein vernünf-tiger Cameralist kann die Capitaliensteuern schwer-lich billigen, weil dieselben nicht nur eineArt derEnt-dcckung des Vermögens in sich schließen, welches den
obigen