Vsn zufälligen Einkünst. des Vtaats. 41z
Gerechtigkeit immer schwerer gemachet wird; wie dennden hohen Iusti-collegiis die Arbeit immer mehr ge.häufet wird, wenn sie auf so vielerlei) Untergerichteaufmerksam seyn, und an alle ihre Befehle und Ver-ordnungen richten sollen. Ueberhaupt habe ich schonoben geäußert, daß ich von derVererbung eines Rech.tes, oder der Anklebung desselben an einen gewissenErdklumpen, nicht viel halte, wo es aus persönlicheEigenschaften und Geschicklichkeiten ankömmt; zu»mal da dieses Recht, ungeachtet der Aufmerksamkeitdes Regenten und seiner obersten Iustizcollegiorum,ziemlich gemisbrauchet werden kann.
§. Zi6.
So heilsam es vielleicht seyn würde, wenn die Ge-DonEinkünst«)rechtigkeit ohneSportelN undGerichtsgebühren ver- A"d"rchwaltet werden könnte, wie ich schon oben erinnert habe richtung einer ^(iTheil, §. na.); so ist doch solches schwerlich zu Spottelcasse.hofferi. Ein weiser Regent muß jedoch diese Sacheso wenig unschädlich zu machen suchen, als nur im-mer möglich ist. Dieses geschieht aber, wenn dieSporteln nicht den Richtern überlassen werden; dennsie finden alsdann vielweniger Ursache, der Sportelnwegen unnöthige Untersuchungen anzustellen, oder dieProcesse zu verlängern. Eö müssen dannenhero alleSporteln berechnet, und dargegen allen Iustizbedien.ten zureichende Besoldungen ausgesetzet werden. Hier.durch wird zugleich an den Cameralausgaben ein an-sehnliches ersparet, und diefeAnstalt machet also mit.telbarer Weise Einkünfte des Staats aus. Zu dieserSportelcasse müssen zugleich alle Strafen berechnetwerden, welche die Parteyen oder ihre RcchtSbeystän.de nach rechtlicher Erkenntniß,wegen begangener Feh-ler wider die Proceßordnunq, zu erlegen haben; undalle Gerichte müssen zu Ende eines jeden O.uartales,eine Tabelle von den S trafen eingeben, die in ihrett
Gerich-