4Z2 Von Aufbringung der Geldsummen
nehmsten Grundsatz bom Gebrauche desStaaksver.mögenshandelt(H.6.); so istdochderCameralist nichtderjenige, der dieses untersuchen darf; und man bedie.riet sich seiner, Geld aufzubringen, nicht aber dieBewe.gungsqründe des Unternehmens zu beurtheilen. Alles,was er thun kann, wenn er genügsames Ansehen undGehör hat, ist, daß er gründliche und bewegliche Vor.stellungen wider dergleichen mitdem wahrenVorkheiledes StaatS nicht übereinstimmendem Aufwandsmachet.
Es sollteftey- In einem wohlemgerichketen Staate sollte zwaras.außerordmA lemal der S6)atz des Regenten so viel vermögen, daß«den Äufwande dadurch nicht allein das gemeine Wesen aus unver.handm seyn/der mutheten Nothfallen und Unglücklichen Umständen ge«aber öfters er« fettet, sondern auch der Aufwand zu einem sich ei eig."" ^ ' vettden wesentlichen Vortheile bestritten werden könn-te; und wir werden im folgenden Buche die Grund-sähe davon beybringen, und den großen Nutzen zei-gen, den ein parat liegender Schatz bey vielen Vor-fallen leistet. Allein, öfters ist es wegen der vielenKriege und anderer Umstände, in welche ein Staat invorhergeheNdenZeiten beständig verwickelt gewesen ist,schwerlich mögnch gewesen einen zureichenden Schatzzu sammlen. Zuweilen ist auch die vorhergehendeWirthschaft des Hofes nicht also beschaffen gewesen,daß man aufdiese so nöthige Sache hat den behängenBetracht machen können; und der Grundsatz, daßman auf einen guren Schatz denken müsse, so alt ernach dem Wesen der Republiken und vernünftigenRegierungs Grundsätzen ist, kann für viele Höfe nochals ganz neu angesehen werden. Der ft omme Wunsch,daß ein Schatz vorhanden senn möchte, hilft also einenCameralisten nichts. Er soll Geld schaffen und nicktwünschen. Wir wollen also sehen, wie er die Sache«ngreifen muß.