444 Von außerordentlichen Abgaben
Hierdurch werden vornehmlich solche Unterthanenge,troffen, die zu den ordentlichen Abgaben wenig odernichcs beytragen, und die auch die Abgabe parat zuleisten im Stande sind, um etwas Erkleckliches ohnelangwierigeFristen zusammen zubringen. Ja maumuß darinnen besondern Betracht nehmen, daß diesandleuke nicht stark beschweret werden; und soll maneine» Bauer, der ein ansehnliches Bauergut besiht,schwerlich über einen Gulden ansehen. Nun kannman zwar wider diese Abgabe allerdings einwenden,daß diejenigen, die von einerley Stand und Würdensind, nicht allemal einerley Vermögen und Einkünftebesitzen; und daß diese Abgabe mithin den einen sehrdrücken kann, wenn sie einem andern von eben dieserWürde gar nicht schwer fallt. Allein, da eine Ver-mögensteuer wegen ihrer Schädlichkeit gar nicht zubrauchen ist; so kann man in einer solchen Capitations-steuer schwerlich so gar genau ausdasVermögen Be-tracht nehmen. Unterdessen läßt sich doch dem vor-hin erwähnten Einwürfe einigermaßen abhelren, wennman in jeder Classe oderWmde dreyerleyAbcherlun.gen machet, nachderMaaße, wie jemand sem reichli-cheü oder mittelmäßiges Auskommen zu haben, oderschlecht zu leben scheint; und auf eben die Art kannman die Kaufleute und Künstler, nach der Maaße,wie sie in großen, mittelmäßigen und kleinen Städ-ten leben, verschiedentlich ansehen, die Kaufleuteselbst aber in Großhändler, Kaufleute und Krämerunterscheiden. Eine solche Art einer Lopitatious.stcuer ist im lehtern Kriege in den österreichischenStaaten gebrauchet worden; und ihre Einrichtungist sehr wohl ausgesonnen gewesen. Das darüberpublicirte Edick, welches in den damaligen periodi-schen Schriften zu lesen ist, kann in dieser Materie«ine gute Kenntniß an die Hand geben.