446 Von außerordentlichen Abgaben
§. z;o.
Don Besvl« Die Besoldungssteuern, die wir als ordentliche Ab«
als^ußEd^'nt- gaben gemisbilliger haben, können jedoch als eine aus.lichen Abgaben. serordentlicheAbgabe gar wohl gebrauchet werden; unddie Freyheit von den Abgaben scheint den Bedientendes Staats nur in geruhigen Zeitläuften zugestandenUnd ihre Besoldungen darnach eingerichtet zu seyn(§.z,-i.). Gemeiniglich wird alsdann fünf vonHun«dert an ihrer Besoldung zurückbehalten; und bey star«ken Besoldungen, die sich aufzwey tausend Gulden er-strecken, wird zehen von Hundert abgezogen. Allein,obmandenBcdienkendesStaars unrcr dem Titel ei.ner Caurion in dergleichen Nothfalle» ein Darlehenauferlegen soll, das scheint etwas mehr Ueberlegung zuerfordern, weil geschickte Leute, die in Diensten desStaats stehen, nicht eben allemal großes Vermögenbesitzen, und mithin in große Verlegenheit gesiürzetwerden, wo sie das Geld hernehmen sollen *).
Da wir in dem vorhergehenden §. die Darlehennicht ganz gemisbilliger haben; so scheint es auch,daß wir diese Camion nichr gänzlich verweisensollten. Allein, es sind hier ganz verschiedene Uni»stände vorhanden. Die Vasallen, Sladträlhe,Klöster und Stifter besitzen unbewegliche cvnier;und es waltet die Vermuthung be» ihnen vor, rastsie entweder selbst baar Geld haben, oder doch solchesleicht erlangen können. Dieses verhält sich aber nichtso mit den Bedienten des Staats; nno es kann je-mand ein geschickter und nützlicher Bedienter se n,ebne daß er baarGeld Hai, oder solches leichtausbrin.gen kann.
§. z;r.
AMreich^ge! Ä» Frankreich hat man noch ein besonderes Mit-elwLhnlichc Ärit- Geld aufzubringen, wenn die ordentlichen Einklinktenungen z? niä- nicht zureichen. Man machet neue Bedienungen;
chen und solche und gleichwie alle Bedienungen in diesem Reiche mit" "«kaufen. hosten