462 Aufbring. des außerord. Aufwandes
Da» gewöhn- und das Land vollkommenen Credit habe. Allein,lichstc ist alsdann . ^ .. ^
die ^Pachtung wenn nun dieser gute Credit ermangelt, was ist da
vmcdi-dcnee anzufangen? Da ist es nun freylich ungleich schwe-" ' rer, wenn man in Nothfällen und besondern Umstän-den des Staats schlechterdingsGeld aufnehmen muß;und die Schwierigkeiten zeigen sich immer stärker,nach der Maaße, wie der Credit sehr verfallen »st.Eines der gewöhnlichsten Mittel ist alsdann, daßman verschiedene Einkünfte des Staats, oder sämmt-liche Einkünfte verpachtet; und von den Pachtern sichentweder starke Vorstände zahlen, oder die Einkünfteauf eine gewisse Zeit im voraus entrichten läßt *).Ein solcher Zustand ist fast beständig in Frankreich;und die daselbst genugsam bekannten Generalpachrer,haben öfters in Kriegeszeiten dem Könige die Ein-künfte auf verschiedene Jahre im voraus bezahlet.Allein, da die Pachter nicht allein die Interessen dervorgeschossenen Einkünfte, sondern auch übe, dieß gros.sen Vortheil in der Pachtung suchen: so kann manleicht erachten, daß d«S ein schlechter Zustand des Fi-nanzwesens ist; wie denn auch dieGeneralpachter inFrankreich von jedermann als die Blutigel des Volkesangesehen werden»
") Wenn ja dieses Mittel erwählet werden muß: so sollman wenigstens die Verpachtung nur mit so chen Ein-künften vornehmen, bev welchen die Unterchanender Bedrückung der Pachter am wenigsten ausgese-tzet sind.
§» z6g»
Zuweilen muß Fast eine gleicheBeschaffenheik hat es, wenn manbigcmÄomaine sich qenothigetsieht, den Gläubigern, dieGeld her«und andereEm- schießen, einige Domainen oder andere Einkünfte desum sich daraus Staats dergestalt zu überlassen, daß sie dieselben »0nach und nach lange genießen, bis die hergeschossene Summe, bsnsbst!u machen. den Interessen, dadurch wieder vergütet ist. Unter