101
(Beilage zu Art. 5.) Einlösungstarif für schweizerische Münzen.
1 Stück
Fr. R.
Goldsorten <l a.Fr.— 71 R.n.W.).
Fr. R.
Stuck
Billon- und Kupfermünzen werden in neuer
Duplonen von Bern u. s. f. . -Mehrfache nach Proportion . . .
16. 20
Wäbrung berechnet und ausschließlich gegen neueSorten eingewechselt.
Dukaten von Bern u. s. f. . . .
8. 10
1 Stück
Fr.R.
Zehnfrankenstücke von Luzern . .
10. 12
Rappen
Stuck
Zwanzigfrankenstücke von Genf . .
14. 20
Dreibatzenstückc von Basel . . .
42
71
30.—
Zehnfrankenstücke von Genf . . -
7.10
Zweibatzenstücke von Zürich . Uri,
Hchwyz.
28
71
20.—
Grobe Silber>orten.
7.10
Fünfschillingstücke von Luzern . .
23
10
2. 30
Zehnfrankenstücke von Genf . . .
Sechskreuzerstücke von St. Gallen
20
10
2.10
Lierfrankenstückc (Neuthaler) aller Kan-
4.05
28. 40
Einbatzcnstücke aller Kantone (Glarus
tone.
und Neuenburg ausgenommen)
14
71
10.—
Zweiguldenstücke von Zürich . . .
3. 25
Einbatzenstücke von Neuenburg und
Einguldenstücke von Zürich in Pro-
Dreischillingstücke von Glarus .
13
10
1.39
Portion.
- -
21.30
Halbbatzenstücke aller Kantone (Neuen-
Ziretgultenstücke von Ba)el . . .
3. 04
7
bürg ausgenommen) ....
7
71
5.—
Eindrittel-, Zweidrittelguldenstücke von
Halbbatzenstücke von Neuenburg .
6
20
1. 39
—
14.20
Einschillingstücke von Zürich . .
5
40
2. 25
Zweifrankenstücke aller Kantone
2. 02
7
Einschillingstücke von Luzern . .
4
20
— 90
Einundzwanzigbatzenstücke von Neuen-
1.90
1.01
Einschillingstücke von Glarus . .
4
25
1. —
bürg.
Einfrankcnstücke aller Kantone . .
7
7.10
Dreisoldistücke von Tesfin . . .Einkreuzerstückc von allen Kantonen
9
3
10
10
! I
Sitberscheidemünzen.
Zweirappenstücke aller Kantone
2
10
— 28
Achtbatzenstücke (halbe Gulden) von
Einblutzgerstücke von Graubünden .
2
20
— 45
Zmich .
— 80
Halbkreuzerstücke von allen Kantone
1
20
— 35
Fünsbatzenstücke aller Kantone . .
— 50
Einrappenstücke von allen Kantonen
1
10
— 14
zünfzebnschillingstücke von Glarus .
— 45
Sechsdenaristücke von Tesfin . .
1
10
— 15
Bierbatzenstücke (ViertelSgulden) von
— 40
Dreidenaristücke von Tesfin . . .
—
10
— 07
Fünfundzwanzig-, Zehn-, Fünf-, Vier-,
Fünfzehnkreuzerstücke von St. Gallen
- 37
Zwei- und Eincentimesstücke von
Zehnschillingstücke von Luzern . .Zweiundeinhalbbatzenstücke aller Kan-
- 32
— 25
tone.
Als Nachtrag zu obigem Einlösungstarif vom 7. Mai 1850 wurden auf den Wunsch derbetreffenden Kantone am 7. August 1850 noch folgende Münzen aufgenommen:
1 Stück
Fr. R.
1 Stück
Fr. R.
Grobe Stlbersorten.
Fr. R.
Stück
Sitberscheidemünzen.
Rappen
Stück
Thaler von Bern.
3. 04
7
21.30
Vierbatzenstücke von Nri . . .
40
(Halbe und Viertelschaler in Pro-portion) .
Vierbatzenstücke von Schwyz . .
40
Einguldenstück von Luzern v. 1.1793
1.32
Billon- und Kupfermünzen.
(Halbe-u.Viertelsgulben inPropor.)
Dreibatzenstücke von Wallis . . .
42
71
30. -
Einguldenstücke von Schwyz . .(Halbe-, Viertels- und Achtelsgul-den in Proportion) ....
1.20
SechSkreuzerfiücke von Wallis . .Bierschillingstücke von Basel (doppelteAsfist ....
21
16
71
15.—
Vierzehnbatzenstücke von NeuenburgZehnundeinhalbbaßenstücke von Neuen-
1.27
Zweischillingstücke von Basel (einfacheAsfis) .
8
bürg.
Siebenbatzenstücke von Neuenburg .
— 95
— 63
Zweidrittelsbatzenstücke von SchwyzPfennigstücke von Appenzell A.-Rh.
9
107
40
10.—
— 35