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Am 13. Mai 1850 wurde dann unter Angabe des Durchmessers für jede Münzsorte ein Kon-kurs für die Zeichnungen der Münzstempel und die Aufstellung eines Preisgerichtes beschlossen.
Für die bestgelungenen Einsendungen wurden Preise von 500, 250, 150 und 100 neuenSchweizerfranken bestimmt.
Unterm 17. Juni fand die Wahl der Kommission zu Prüfung der Zeichnungen für die schwei-zerischen Münzstempel, und am 7. Juli die Einberufung dieser Sachverständigen zu Beurtheilungder Einsendungen und Vertheilung der Preise statt.
Zu Mitgliedern der Kommission wurden gewählt: die Herren Almeras, Nationalrath von Genf ,Blanchet, Dizepräsideni des Erziehungsrathes von Lausanne, Berry, Architekt von Basel , Fueter,Regierunzsrath von Bern, Kubli, Architekt von St. Gallen, Pestalozzi , a. Regierungsrath vonZürich, und bei dessen Ablehnung: Volmar, Professor in Bern , und Rehfucs, Silberarbeiterin Bern .
Als weitere Einleitung zur Ausführung der Münzreform beschloß der Bundesrath unterm24. Juni 1850 :
1. Eine eidgenössische, aus 3 Mitgliedern bestehende Münzkommission in Bern aufzustellen;
2. dieser Münzkommission einen Münzwardein (essa^eur), so wie einen Kassier und Rechnungs-führer beizugeben, und
3. dieselbe zu ermächtigen, die erforderlichen Unterbeamtungen von sich aus anzustellen.
Als Geschäftsprogramm* für diese Kommission wurden folgende Bestimmungen angenommen:
Unter der Oberaufsicht einer Leitung des Finanzdepartements hat die Kommission
1. die Einlösungsoperationen der alten Münzen, welche durch die öffentlichen Kassen zu geschehenhaben, zu dirigiren, die betreffenden Münzen in Empfang zu nehmen, sortiren, untersuchenund zählen zu lassen, so wie Rechnung darüber zu führen;
2. die Einschmelzung dieser Münzen vorzunehmen, zu leiten und persönlich zu überwachen, dieerforderlichen Proben und Gehaltsberechnungen anstellen zu lassen, und über das Produktmit den betreffenden Kantonen Rechnung zu führen;
3. die 'Versendungen der aus den eingeschmolzenen Münzen erhaltenen Merallbarren an die be-treffenden Münzstätten und die Verrechnung mit diesen letztem, so wie auch einrretenden Fallsdie Verwerthung solchen Metalls, welches nicht zur Fabrikation neuer schweizerischer Münzenverwendet werde» soll oder kann;
4. die Empfangnahme der von den prägenden Münzstätten abzuliefernden neuen Münzen; dieUntersuchung dieser letztem in Beziehung auf Prägung, Gehalt, Gewicht u. s. w.; die Ab-rechnung mit den betreffenden Münzstätten, endlich
5. die allgemeine Rcchnungs- und Kassaführung für das gesammte Münzreformgeschäst, die Be-sorgung der Liquidation desselben und die Aufstellung der Schlußrechnung.
Als Mitglieder dieser Kommission (mit einem Tagzeld von 6 Fr. für den Sitzungstag) wur-den (Juli 1850) gewählt: die Herren Regierungsrath Fueter, Genicvud bei Marquard u. Komp.,Rehsues, Silberarbeiter, alle in Bern.
* S. BundeSblatt 185, II. Bd. S. 208.
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