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Als Münzwardein für die Dauer der Münzeinlösung wurde Herr Dr. Küster aus St Gallen gewählt.
Der am 7. Juli zusammengetretenen Kommission zur Beurtheilung und Vertheilung der Preisefür die eingelangten Münzzeichnungen lagen zirka 60 Eingaben von mehr oder minderm Werthevor; indessen stellte sich bei einer vorgenommenen Prüfung heraus, daß selbst von denjenigen Zeich-nungen, die als preiswürdig anerkannt wurden, keine geeignet war, zu unbedingter Annahme em-pfohlen zu werden.
Für die Münzzeichnungen erhielt
den I. Preis von Fr. 350 Herr Alexander Hütten, Maler, in Bern .
- II.
- - 250
- Anton Bovy, Graveur, in Paris .
- III. -
- - 150
- IV. -
- - 120
- Constant Guise, Maler, in Basel .
- V.
- - 100
- Julius Leemann, Maler, in Zürich .
Mit Ehrenerwähnung wurden bedacht:
I. Herr I. Tribelhorn, Lithograph, in St. Gallen .
II. - E. Wolf, Kunstmaler,*in Basel .
III. - Fr. Bonnet, Maler, in Lausanne .
IV. - Wilh. Sutter, Kupferstecher, in Zofingen .
V. - H. Sieber, Graveur, in Lausanne .
VI. - Rud. Kaiser, Bildhauer, in Zug.
Die endliche Entscheidung über die Münzzeichnungen erfolgte von Seite des Bundesrathes am6. September 1850, und es wurde mit zu Grundelegung einer zum Konkurs übersandten Zeichnungvon F. Fisch in Zürich nach einer Bovy'schen Vorlage beschlossen:
1. Der Avers der Silbermünzen soll eine sitzende weibliche Figur (das Sinnbild der Helvetia)vorstellen, welche in der linken Hand den Schild mit dem eidgenössischen Kreuz hält und mit derHand des ausgestreckten rechten Armes auf die Berge hinweist.
2. Die Umschrift hat einfach zu lauten: Helvetia.
3. Der Revers soll als Bezeichnung der Weithangabe ein großes lateinisches k' mit einemdaneben stehenden kleinen r, umschlungen von einem Kranz Alpenrosen und Eichenlaub entbalten.
4. Der Rand der Münzen soll kannelirt weiden.
Hinsichtlich der Billon- und Kupfermünzen wurde für den Avers ein Schild mit dem eidge-nössischen Kreuz und für den Revers die Werthangabe angenommen.
Die Billon- und Kupfermünzen sollen in ihren Verzierungen nicht nur durch besondere Zeich-nungen verschieden sein, sondern auch in Bezug auf ihre Unterabtheilungen sich durch verschiedeneZeichnungen in der Weise von einander unterscheiden, daß eine Verwechslung der einzelnen Sortennicht stattfinden kann.
Die Verfertigung der Stempel wurde folgenden Künstlern anvertraut:l. dem Herrn Bovh in Paris für die Silbermünzen, laut Vertrag vom 2. Oktober 1850,*
* Zum Preise von 14SVN Fr.