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2. dem Herrn Voigt in München für die Billonmünzen, laut Vertrag vom 2. November 1850,*
3. dem Herrn Barre in Paris für die Kupfermünzen, laut Vertrag vom 2. Dezember 1850. **
Der eidgenössische Experte in Münzsachen (Herr Bankdirektor Speiser in Basel ) leitete auchin diesem Jahre die Münzangelegenheit mit der gewohnten Sachkenntnis Er führte auch die Unter-handlungen über die Anfertigung der Münzstempel und die Prägung der Münzen, schloß die Ver-träge ab, erstattete Berichte über die von verschiedenen Kantonen vorgelegten Reduktionsdekrete be-treffend die Münzreform, entwarf die Reglemente über die Münzeinschmelzung und widmete über-haupt der ganzen Angelegenheit unausgesetzt seine Kräfte.
Um eine möglichste Zinsenersparniß, die Verwendung eines größtmöglichen Quantums altenBillonmünzguts und eine leichtere Durchführung der großen Münzoperation erzielen zu können,faßte der Bundcsrath unterm 11. März 1851 (s. osfiz. Samml. Bd. II Fol. 270) den Beschluß,daß die Einlösung der alten Münzen im Südwesten der Schweiz beginnen und von Kanton zuKanton, ober in Gruppen von je einigen Kantonen weiter geführt werden sollte, in der Weise, daßin jedem Kanton sämmtliche Münzen gleichzeitig einzulösen seien, während früher beabsichtigt wor-den war, in drei, je für die ganze Schweiz gleichzeitigen Perioden erst die Gold - und Silber-,dann die Silberscheidemünzen, endlich das Billon und Kupfer einzulösen. Diese Modifikation desfrühern Beschlusses erwies sich bei der Ausführung wiederholt nicht nur als zweckmäßig, sondernauch als nothwendig; als zweckmäßig gegenüber dem Publikum, das nun in einer einzigen Ein-lösungsperiode sich des sämmtlichen alten Geldes entledigen konnte, statt in drei verschiedenen Epo-chen mit dem Einwechseln belästigt zu werden; als nothwendig erwies sie sich, weil selbst, wenn dieneuen Silbermünzen bis zur gänzlichen Beendigung ihrer Prägung mit enormem Zinsverlust auf-gehäuft worden wären, eine momentane Unterbrechung in dem einen oder andern Kantone dochnicht zu vermeiden gewesen wäre, wenn auf einmal in sämmtlichen Kantonen die Einlösung be-gonnen hätte.
Für die Fabrikation der neuen Münzen wurde namentlich in Berücksichtigung der Verzögerung,die aus der vorangehenden Einrichtung einer eigenen Münzstätte entstanden wäre, und ferner inBerücksichtigung des Umstandcs, daß eine solche Münzstätte mit kleinen Einrichtungen mehrereJahre zur Herstellung des für die Einlösung nöthigen Quantums Geld gebraucht hätte, daß da-gegen eine großartig eingerichtete bedeutendes Kapital erfordert haben würde, und für einennachherigen Bedarf größtentheils überflüssig gewesen wäre, beschlossen, für einstweilen von der Er-richtung einer Münzstätte Umgang zu nehmen, und mit bestehenden zum Theil auswärtigen Münz-stätten zu unterhandeln. Angebahnt waren Unterhandlungen schon durch eine frühere Reise des eid-genössischen Experten in Münzsachen nach Belgien und Frankreich , und was die Münzstätte inBrüssel betrifft, durch die vielseitigen Bemühungen des dortigen schweizerischen Konsuls Herrn Borel.Nachdem auf schriftlichem Wege durch den Münzexperten die Unterhandlungen dem Abschluß nahegebracht worden, beauftragte der Bundesrath denselben am 10. Januar, mit dem möglichst baldigenAbschlüsse von Verträgen durch mündliche Besprechungen, und gab ihm für diesen Behuf als Tech-niker den eidgenössischen Münzwardein mit.
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