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Die Unterhandlungen in Brüssel konnten weder für die Fabrikation der Billon -, noch derBroncemünzen zu einem für die Schweiz ersprießlichen Ziele geführt werden, auch diejenigen mitHerrn Bovy in Lachauxdefonds für Prägung der Broncemünzen in dessen Etablissement in Genf ,zerschlugen sich bald nachher. Dagegen wurde am 31. Januar mit Herrn Dierikx, Direktor derPariser Münzstätte, ein Vertrag für Prägung der Silbermünzen, und einige Zeit darauf mit dem-selben ei» solcher für die Bronceprägung, endlich am 3. Februar mit Herrn Renouard de Bussiöre,Direktor der Straßburgcr Münzstätte für Prägung unserer Billonmünzen abgeschlossen, welchen Ver-trägen der Bundesrath unterm 26., 28. Februar und 28. März seine Ratifikation ertheilte, wäh-rend seinerseits auch das französische Finanzministerium, aus den Antrag der dortigen Münzkom-mission, seine Zustimmung zu denselben aussprach.
Die Hauptpunkte dieses Vertrags sind folgende: Die Aussicht über sämmtliche, nach demMünzausführungsgesetz vom 7. Mai 1850 zu prägenden Münzen übt die französische Münzkom-missivn unter ihrer Verantwortung durch ihre Angestellten, gleich wie für die Münzen des eigenenLandes und nach denselben Bestimmungen, ferner gemäß den Vorschriften des Münzgesetzes vom7. Mai 1850 aus. Für die Fabrikation der Billonmünzen in Straßburg bleibt einem Abgeordnetender Schweiz das Recht vorbehalten, dieselbe jederzeit und in allen Theilen zu beaufsichtigen.
Die Schweiz liefen die Originalstempel auf ihre Kosten, während die Unternehmer auf eigeneKosten die Gebrauchsstempel herzustellen haben.
Die Fabrikation hat spätestens drei Monate nach Ratifikation der Verträge zu beginnen undsoll vom Anfange der Prägung an in einem Zeiträume von acht Monaten beendigt werden. Fürverspätete Lieferung wurden mit dem Straßburger Münzdirektor Strafbestimmungen festgesetzt.
Die einzelnen Sorten sollen ftels in einem der Gesammtanzahl entsprechenden Verhältnissegeliefert werden.
Folgendes sind die Preise für Fabrikation und Verpackung: Fabrikationskosten für Silber-
münzen per Kilo Münzgut von "/i<> fein, oder für je Fr. 200 für die
5Fr.
2Fr.
1
'/- Fr-
1. Unterschied auf dem Silberpreisc * ....
1,28
1,28
1,28
1,28
2. V» über den Nennmerth.
0,50
0,50
0,50
0,50
3. Extravergütung für die kleineren Sorten
—
0,32
0,78
1.44
Total der Fabrikationskosten
1,78
2,10
2,56
3,22
oder für die verschiedenen, oben bezeichneten Münzsorten
V.o°/o
1'/-°°/°
Der Unternehmer empfängt das für die Fabrikation nöthige Metall zum Preise von Fr. 220. 80per Kilo Fcinsilber von der Schweiz .
Die Verpackungskosten sind zu Lasten der Schweiz ; jedoch wurde als Marimum dessen, was
* Der Münzdirektor nämlich münzt das Kilo Feinsilber zu Fr. 222. 22 (oder was gleich ist, Fr. 200 Per feinesSilber) und erhält kür die gelieferten Münzen diesen Nennwerch von Fr. 222. 22 nebst den suk> 2 und 3 angegebenenExtravergütungen, während er das Kilo Fcinsilber, welches ihm die Schweiz liefert, derselben nur zu Fr. 220. 80 gut-schreibt. Der für unsere Prägungen festgesetzte Preisunterschied zwischen dem ungemünzten und gemünzten Silber ist alsoFr. 1. 42 per Kilo Feinsilber oder Fr. t. 28 per Kilo 2/,^ Feinsilber. Für französische Münzen macht diese Preisdifferenzden ganzen Präglobn aus, weshalb denn auch, wenn Las Feinsilber sehr theuer, also die Differenz sehr klein ist, in Frank-reich gar keine Silbermünzen geprägt werden.